Internationalen, die Wochenzeitung der Sozialistischen Partei (SP - Socialistiska Partiet), der schwedischen Sektion der IV. Internationale, wurde wegen Beleidigung am 6. Juli 1989 in Stockholm zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fall entstand durch zwei Artikel von Internationalen, die sich mit der versäumten Untersuchung einer möglichen Verwicklung von Polizeibeamten in die Ermordung von Ministerpräsident Olof Palme, der am 28. Februar 1986 in der Stockholmer Innenstadt erschossen worden war, befaßten.
Der Staatsanwalt klagte Internationalen wegen schwerer Beleidigung an und beschuldigte die Zeitung, die Polizisten als Mordkomplizen beschrieben zu haben. Internationalen leugnete jede derartige Absicht. Ende Juli war der 42jährige Drogensüchtige Christer Petersson wegen des Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Dieses Urteil, das mittlerweile im Oktober in zweiter Instanz wieder aufgehoben wurde, war in der schwedischen Öffentlichkeit sehr umstritten, und die weitverbreiteten Zweifel an der Schuld Peterssons trugen auch dazu bei, daß die Medien Interesse am Prozeß gegen Internationalen zeigten. Die beiden großen Stockholmer Tageszeitungen Dagens Nyheter und Svenska Dagbladet veröffentlichten Artikel von Internationalen-Herausgeber Hakan Blomqvist, und in Svenska Dagbladet erschien ein Leitartikel, der das Argument der Anklage kritisierte, daß Polizeibeamte rücksichtsvoller behandelt werden müßten als andere Bürger.
Am Tag vor dem Prozeß fand in Stockholm eine Solidaritätsveranstaltung statt. Zu den Rednern der Veranstaltung gehörten der bekannte schwedische Schriftsteller Jan Myrdal (.,Bericht aus einem chinesischen Dorf"*) und die Dokumentarfilmerin Maj Wechselmann, Hakan Blomqvist selbst sowie Vertreter der beiden anderen linken Zeitungen (Proletàren von der KPMLr und Norrskensflamman von der APK), die ebenfalls wegen ihrer Berichte über die Untersuchungen im Palme-Mordfall unter Anklage standen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe für Blomqvist. Laut Anklage müßte das Material in beiden Artikeln als schwere Beleidigung aufgefaßt werden. Beim Prozeß wurden vier Polizeibeamte vernommen. Sie wurden von Internationalens Anwalt Lars Viklund wirkungsvoll ins Kreuzverhör genommen. Er zeigte, daß die Zeitung Gründe hatte, über ihr seltsames Verhalten zu berichten, und daß die Polizisten wahrscheinlich nicht den psychischen Schaden davongetragen haben, von dem sie das Gericht zu überzeugen versuchten.
Die Anklage präsentierte Jörgen Almblad, den Anklagevertreter bei der Untersuchung des Palme-Mordes, als Zeugen. Er sollte darlegen, wie gründlich alle Informationen über eine mögliche Verwicklung der Polizei in den Mordfall überprüft worden waren. Im Publikum entstand jedoch durch seine vagen und widersprüchlichen Aussagen der gegenteilige Eindruck.
Das Gericht befand den Inhalt des einen Artikels als juristisch nicht zu beanstanden. Einige Passagen in dem anderen Artikel wurden als beleidigend betrachtet, aber als nicht ausreichend für ein Urteil auf schwere Beleidigung. Alles in allem wurde Internationalen zu einer Buße von 50 000 Kronen (rd. 15 000 DM) verurteilt. Internationalen betrachtet das Urteil als ungerecht, doch als weit weniger gefährlich für die Pressefreiheit, als wenn das Gericht die Position des Staatsanwalts übernommen hätte. Die SP und Hakan Blomqvist erwägen eine Berufung. Gunnar Wall
NORWEGEN