Rahmen der alten Verfassung möglich gewesen wäre, sondern höchstselbst "seinem Volk" eine grundlegende neue Charta zu übergeben.
Die ganze Operation hinterläßt im übrigen einen recht bitteren Nachgeschmackt so die Art und Weise, wie bisher noch nicht betont, wie der sowjetische Verfassungsgeber den Werktätigen der UdSSR einen arbeitsfreien Tag abgezwackt hat. Der 5. Dezember (Jahrestag der Annahme der Verfassung von 1936) war in der UdSSR ein Urlaubstag. Am 7. Oktober 1977, dem Teg der Annahme der neuen Verfassung, nahm der Oberste Sowjet ein Gesetz an, durch das dieser arbeitsfreie Tag durch .•. den 7. Oktober selbst ersetzt wurde, womit kleinlicherweise den Arbeiter ein Urlaubstag weggenommen wurde, indem der 5. Dezember von der Liste der Urlaubstage gestrichen wurde.
DIE VERFASSUNGSMÄSSIGE REGLEMENTTERUNG DER FRETHEITEN
Es ist auch gesagt worden, die Annahme der neuen Verfassung entspräche dem Willen seitens der Führer der UdSSR,_ auf diejenigen im Westen einzugehen, die im Rahmen der Belgrader Konferenz die Frage der zivilen und politischen Freiheiten betonen. Es ist sicher, daß der von Breshnew mehrfach gegen die "bür gerlichen und revisionistischen Interpretationen" des Begriffs der Menschenrechtegeführte Angriff Wasser auf die Mühlen dieser Argumentation gießt. Aber es ist darüberhinaus offenkundig, daß eine Verfassung, die von jetzt an die Rechte und Freiheiten von der Respektierung der Interessen des Staates abhängig macht, keineswegs eine überzeugende Zurückweisung dieser Interpretationen darstellt. Jeder, der die welthistorische Erfahrung in Sachen Schutz der Freiheiten in Betracht zieht, kommt in der Tat nicht daran vorbei, daß es nicht bloß eine Art und Weise gibt, die gegenseitige Abhängigkeit der Rechte und der Pflichten der Individuen und der Gesellschaft zu konzipieren(5) (eine einzige Art und Weise, die sich angeblich von der Erklärung der Menschenrechte ableitet, wenn man dem Bericht von Breshnew an den Obersten Sowjet folgen will), sondern, daß es deren mindestens vier gibt:
a) Der herkömmliche Typ der bürgerlichen Verfassungen, den Marx kritisierte (insbesondere im "18. Brumaire des Louis Bonaparte"), die bestimmen, daß die "Einschränkungen" (oder die Regelungen der Ausübung) der Freiheiten per Gesetz geregelt werden, was eine außerordentliche Aushöhlung dieser Freiheiten erlaubt; b) Der Typ einer Verfassung wie die sowjetische von 1918, die den Arbeitern Freiheiten "im Interesse der Revolution" garantiert. Das Kriterium des guten oder schlechten Gebrauchs von den Rechten und Freiheiten liegt hier auf der Ebene der Politik, welche, ob in richtiger Weise oder nicht, den "Übergang" zum Sozialismus sichert; c) Der Typ einer Verfassung, wie er von den Juristen des "Prager Frühling" eine entwickelte Übergangsgesellschaft zum Soziolismus ins Auge gefaßt wurde, wo jegliche Einschränkung der Freiheiten, die die Verfassung zuließe, von einer detaillierten Bestimmung des Sinnes und der Gründe begleitet sein misse, in welchem und aus welchen das Gesetz diese einschränken dirfe (6); d) Der Typ der breshnew schen Verfassung, bei dem der Text verlangt, die Freiheiten und die Rechte dürften nicht gegen die "Interessen des Staates"ausgeübt werden: es ist offenkundig, daß in diesem Typ einer Verfassung der Staat zum Selbstzweck wird, deß er zugleich der jenige ist, der sich am weitesten von der marxistischen Perspektive des Absterbens des Strates entfernt.
Die Entwicklung der sowjetischen Ver. fassung zu diesem vierten Typ hat eine bedeutende Konsequenz für die Taktik der demokratischen Oppositionellen in der UASSR.
Während er vor einigen Monaten seine sowjetische Staatsbürgerschaft aufgab,
machte der ukrainische Schriftsteller Sneguirev auf diesen Unterschied aufmerksam: "ich hatte die Möglichkeit, mich auf die Verfassung zu berufen, um die Einhaltung der garantierten Rechte, wie etwa einen öffentlichen Prozeß, zu verlangen. Heute habt ihr die Lehre von der 'Diktatur' verworfen; ihr erklärt euch zum Staat des ganzen Volkes und ruft mich gleichzeitig gewaltsam zur Ordnung: Schluß mit der Berufung auf die Verfassung; deine Freiheiten und deine Rechte existieren nur so lange, wie wir, der Staat, nicht beschlossen haben, daß sie uns, dem Staat, in die Quere kommen, und dann werden wir dich, gemäß einem von uns, dem Staat, erlassenen Gesetz, unter Ausschluß der Öffentlichkeit richten!"(7).
Die Opposition hat lange Zeit die Taktik angewendet, sämtliche in der Ver gangenheit von der Verfassung (von 1936) garantierten Freiheiten zu fordern: Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht, usw. Diese Taktik war korrekt, sie zeigte die Opposition als Vertreterin der Gesetzlichkeit, und daß die Bürokratie (genau wie die Bourgeoisie im Westen) ihre eigene Gesetzlichkeit verletzt. Pavel Litvinov konnte berechtigter Weise seinem Staatsanwalt sagen, dieser verfälsche die verfalsche die Verfassung, indem er behauptete, die Freiheiten und die Rechte der Bürger könnten nur im Interesse des Staates ausgeibt werden. Die Verfassung von 1936 präzisierte noch, die Freiheiten und die Rechte dürften nur im Interesse der Werktätigen und der Stärkung des Sozialismus ausgeübt werden (8). Heute aber hat der Verfassungsgeber wohl darauf geachtet, daß die Ausübung der Rechte und der Freiheiten durch die Bürger "den Interessen der Gesellschaft und des Staates sowie den Rechten der anderen Bürger nicht vorgreifeh darf". Der Staatsanwalt von Pavel Litvinov hat so im Nachhinein Genugtuung erhalten; man kann noch weitergehen und feststellen. daß da, wo die Verfassung nur die Rechte (und nicht die "Interessen") der Bürger schiltzt, sie sich in keiner Weise mit dieser Fürsorge belastet, wo vom Staat und seinen Interessen, die von da an gegenüber den Bürgern per definitionem stets legitim sind, die Rede ist. Die Zeiten, in denen sich die Oppositionellen auf den Wortlaut der Verfassung be riefen, sind soausagen vorbei. 28. Oktober 1977 Anmerkungen 1) Wir bitten den Leser, sich für nähere Einzelheiten an unsere Veröffentlichung über "die sowjetischen Verfassungen" ("Les Constitutions soviétiques"; enthält die Texte von 1918, 1923/24, 1936 und 1977 sowie Kommentare von Lenin, Trotzki, Stalin usw., atl) zu halten, die in diesen Tagen bei Savelli in Paris erscheint.
2) Ferdinand Lassalle: "Qu'est-ce qu' une constitution?" (1862), in: "Quatrieme Internationale", 16e année, n° 4, novembre 1958, p. 71. (Diese Stelle scheint folgender Passage des Originals zu entsprechen: "Eine wirkliche Verfassung hat jedes Land zu jeder Zeit gehabt... Denn in jedem Land müssen ja irgendwelche tatsächlichen Machtverhältnisse bestehen.", in: "Über Verfassungswesen", Vortrag in einem Ber liner Bürgerbezirksverein, April 1862, hier zitiert nach: Gösta von Uexkiill: "Lassalle", rororo bildmonographie 212, Reinbek, 1974, S. 102.)
3) Léonide Pliochtch: "Dans le carnaval de 1 'Histoire. Mêmoires", Seuil, Paris, 1977, p. 50 und 294.
4) Ein "Abenteurertum", das für den Leninismus charakteristisch war: wir er innern daran, daß Lenin die Entfaltung des Kommunismus für um ... 1950 voraussah! (vgl. "Oeuvres", tome 29, p. 333). 5) Diese Bedingtheit ist bei Breshnev im Vergleich zu den "Klassikern" eigenartig umgekehrt: vergleiche die Formel "eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist" ("Kom munistisches Manifest") mit dieser: "eine Gesellschaft, deren Leben dem Gesetz folgt, daß alle sich um das Wohl eines jeden kümmern und daß jeder sich um das Wohl aller kümmert" (Verfassung von 1977, Präambel) und du hast die ga volle Differenz zwischen einer selbstverwalteten Gesellschaft und einem neuen Leviathan!
6) Jiři Boguszak: "Betrachtungen über das Problem der verfassungsmässigen Regelung der individuellen und politischen Rechte", in: "Bulletin für tschechoslowakisches Recht", 1967, Nr. 1-4, s. 50ff.
7) "Le Monde", 7. Juli 1977, S. 2 8) "Samizdat I. La voix de 1'Opposition communiste en URSS", Paris, 1969, p. 122.
Lin Piao