In den arabischen Ländern sind die Frauen einer Diskriminierung und Unterdrückung ausgesetzt, die zu den schlimmsten in der Welt gehört. Von Geburt an werden sie als minderwertig angesehen. Diejenigen, die versucht haben, diese Ketten zu brechen, haben sich dadurch mit ihrer Familie und ihren Freunden überworfen. nter diesen Umständen ist die Wände ihres Zuhauses beschränkt, sie kann es nicht verlassen, wenn sie nicht von einem Familienmitglied begleitet wird oder durch den Tschador, den Schleier, verhüllt ist. Ihre Welt besteht aus erzwungenen Eheschließungen, „Ehrverbrechen" und anderen durch die Familie bewahrte Praktiken, durch Gesetze festgeschrieben, von gesellschaftlichen Institutionen reproduziert und von allen verteidigt ob im Namen der Religion oder des Schutzes der Familie.
Die Beständigkeit solcher antiquierter Anschauungen über Jahrhunderte hinweg ist das Ergebnis der deformierten und rückständigen Entwicklung unserer Gesellschaften, die eine Situation schafft, in der die entwickeltsten Formen des Fortschritts neben den rückständigsten sozia-
len Strukturen existieren.
Es ist klar, daß der religiöse Faktor ein beträchtliches Hindernis für die Befreiung der arabischen Frauen darstellt. Doch was hat es dieser Ideologie ermöglicht, trotz der sozialen Umwälzungen, die in den Jahrhunderten zwischen dem Auftauchen des Islam und heute stattgefunden haben, fortzubestehen? Auf den Islam als den einzigen Faktor zum Begreifen der heutigen Lage der Frauen in den arabischen Ländern hinzuweisen, wäre eine sehr eingeschränkte und gefährliche Erklärung. Man könnte zu der Annahme neigen, daß der Eintritt dieser Gesellschaften in den Rahmen der kapitalistischen Produktion den Anfang vom Ende der alten Familienverhältnisse und den Zusammenbruch der traditionellen Konzepte der vorkapitalistischen Gesellschaften zur Folge hätte. Doch die Frauen in diesen Gesellschaften waren nicht in der Lage, den Rahmen des Stammesverbandes zugunsten eines den Erfordernissen des kapitalistischen Marktes besser angepaßten zu verlassen - wie es im Westen geschehen ist -, und zwar genau deshalb, weil diese neuen Produktionsverhältnisse von außen eingeführt wurden und in Wirklichkeit keine vollständige Umwandlung der bestehenden gesellschaftlichen Beziehungen beinhalteten.
Die kapitalistische Entwicklung in dieser Region war deformiert und hatte einen widersprüchlichen Einfluß auf die sozioökonomische Struktur. Es lag im Interesse der lokalen Bourgeoisie, vorkapitalistische Strukturen zu bewahren, insbesondere den religiösen Überbau. Der Islam dient dieser abhängigen Bourgeoisie als Regulationsmittel, als Sicherheitsventil für die potentiellen Ausbrüche von Unzufriedenheit infolge des Elends und der Armut der werktätigen Klassen. Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten
Die Integration der Region in den kapitalistischen Weltmarkt hatte widersprüchliche Auswirkungen auf die Lage der Frauen. Neue ökonomische Beziehungen erlaubten ihnen, einigen Aspekten ihrer Unterdrückung zu entfliehen, doch gleichzeitig wurden traditionelle Haltungen gegenüber Frauen gestärkt und ausgenutzt.
Die Veränderungen, die die arabische Gesellschaft durch die Einführung des Kapitalismus durchmachte, hatten nicht in allen Teilen dieser Gesellschaft die gleiche Wirkung, denn sie waren mit den Erfordernissen des lokalen Marktes verbunden, dessen Bedürfnisse seinerseits an die des Imperialismus.
Es ist deshalb z.B. klar, daß die Lage der Frauen in den Golfstaaten sehr verschieden ist von denen in den meisten anderen arabischen Ländern. Der Grund dafür liegt in dem enormen Gewicht der noch dominierenden vorkapitalistischen Stammesstrukturen trotz der heutigen aus den Öleinkünften resultierenden Modernisierung.
Es gibt auch Unterschiede innerhalb eines jeden Landes, insbesondere die Kluft, die sich zwischen den ländlichen und städtischen Gebieten aufgetan hat. Vorkapitalistische ökonomische Beziehungen bestehen auf dem Lande weiter, doch die Städte sind enorm gewachsen, und die Bauern sind nicht fähig, mit der kapitalistischen Produktion und ihren entwickelten Methoden zu konkurrieren. Familien waren gezwungen, in die Städte zu wandern — ein Exodus, der widersprüchliche Auswirkungen auf die Frauen hatte.
Rolle der Familie in der arabischen Gesellschaft
Einerseits hat sich ihre Lage verbessert, weil sie die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen, einen Job zu finden, wirtschaftlich relativ unabhängig zu sein und aus ihrer Isolation auszubrechen. Doch sie befinden sich im Widerspruch mit den traditionellen Auffassungen von der Rolle der Frauen in der Gesellschaft. Andererseits wird ihnen durch die Zwänge des Marktes eine neue Ausbeutung auferlegt, zusätzlich zu ihren häuslichen Aufgaben.
Die Familie spielt eine unersetzliche Rolle in der Struktur unserer arabischen Gesellschaften, um so mehr als es noch eine beträchtliche ländliche Produktion gibt - Lohnverhältnisse sind dort noch nicht fest etabliert, und die Familie ist
deshalb als Produktionseinheit nicht verschwunden. Sie kann weiter Macht über Frauen ausüben, die, obwohl sie ein bestimmtes Maß wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewonnen haben, zögern, mit dem Familienkreis aufgrund des Drucks der sozialen, religiösen und historischen Traditionen zu brechen.
Der Status der Frauen muß in Abhängigkeit von ihrer Klassenzugehörigkeit differenziert betrachtet werden. Bürgerliche Frauen sind privilegiert: sie erhalten eine Ausbildung, haben größere Freiheiten und sind in einem ausgedehnteren sozialen Zusammenhang einbezogen. Der Grund dafür liegt im schwächeren Einfluß von Religion und traditionellen Werten und im Einfluß der westlichen Kultur.
Bei den „unteren"" Klassen, wo Unbildung und Elend der gemeinsame Nenner sind, bieten Religion und traditionelle Werte eine Zuflucht vor der Freudlosigkeit, ja Feindseligkeit des Alltagslebens. Den Frauen werden auch ihre politischen Rechte verweigert - selbst heute haben sie in einigen unserer Länder nicht das Recht zu wählen, und in den übrigen Ländern gibt es faktisch keine Frauen in den Führungsgremien politischer Bewegungen, auch nicht bei den nationalistischen oder progressiven.
Die Jungfräulichkeit der Frauen wird immer noch als Sache der ganzen Familie betrachtet, und ,,Ehrverbrechen" finden häufig statt. Da die Gesetze diese Verbrechen nicht wie gewöhnliche anschen, werden sie sehr milde bestraft. Ein Mann, der seine Schwester oder seine Tochter tötet, weil sie ihre Jungfräulichkeit verloren oder ohne Zustimmung der Familie geheiratet hat, wird auch in den arabischen Ländern mit der fortgeschrittensten Gesetzgebung mit nicht mehr als drei Monaten Gefängnis bestraft, während einige Länder sich sogar weigern, dies überhaupt als Verbrechen zu betrachten.
Die Polygamie ist eine Tradition, die noch fest verwurzelt ist, und ihr gegenwärtiger Niedergang ist wahrscheinlich mehr den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, für den Unterhalt von zwei oder mehr Frauen zu sorgen, geschuldet. Au- Ber in Tunesien und Somalia ist sie in allen arabischen Ländern erlaubt und wird als Teil des Islam betrachtet. In Fragen von Ehe und Scheidung haben Frauen keinerlei Mitspracherecht. Die Ehe - wie sie von der islamischen Scharia' und den Gesetzen einiger arabischer Länder definiert wird - wird in Anwesenheit zweier Partner geschlossen, doch in der Realität ist eine Ubereinkunft zwischen dem zukünftigen Ehemann und dem Vormund der Frau, deren Anwesenheit nur formal ist, erforderlich. Unter der Vormundschaft männlicher Familienmitglieder stehend werden Frauen stets als unmündig betrachtet.
Der Brautpreis ist eine notwendige Bedingung der Eheschließung, da die Familie eine ganze Wirtschaftseinheit ist und der Verlust eines ihrer Mitglieder sie um Einkünfte bringt. Seine heutige Existenz — trotz des Niedergangs traditioneller Werte - zeigt, daß einige der schlimmsten Stammessitten dieser Gesellschaften fortbestehen. Die Erwähnung des Brautpreises im Ehevertrag zeigt seinen geschäftlichen Charakter, die Frau ist nicht mehr als eine Ware. Frauen haben nicht das Recht, sich scheiden zu lassen, und sind der Gnade ihrer Ehemänner ausgeliefert. Nach sunnitischem Gesetz muß ein Mann nur dreimal „Ich trenne mich von dir" sagen, und die Frau ist geschieden. Plötzlich ist sie mit einer neuen Welt konfrontiert, in der sie stets „Schuld" an der Scheidung haben wird. Sie ist der Verachtung der Gesellschaft für geschiedene Frauen ausgesetzt, der Ausbeutung am Arbeitsplatz und der Last, für ihre Kinder zu sorgen, falls man ihr überhaupt erlaubt hat, sie zu behalten.
Dies ist nur ein flüchtiger Blick auf einige Aspekte der Frauenunterdrückung in arabischen Ländern. Auf dieser Liste fehlen solche alltäglichen Vorfälle wie beleidigende Blicke und Scherze auf der Straße sowie Vergewaltigungen, Morde und seelische Krankheiten.
Die Religion als Stütze der Regime
Mit sehr wenigen Ausnahmen befaßt sich die Zivilgesetzgebung dieser Region nicht mit Gesetzen, die den persönlichen Status betreffen. In den meisten arabischen Ländern wird dieser Bereich den religiösen Institutionen überlassen. Die Trennung von Staat und Religion ist ein Tabu für die Regierungen der Region. Es könnte nicht anders sein, angesichts der Tatsache, daß die Religion die Stabilität dieser Regime garantiert. Die Einführung eines Personenstandsgesetzes durch die algerische Regierung ist ein typischer Fall: „Dieses Gesetz basiert auf dem Koran und der öffentlichen Meinung. ... Es soll eine Antwort auf die Erfordernisse der Entwicklung und der arabisch-islamischen Tradition geben. " Die islamische Inspiration für dieses Gesetz macht jede vage Hoffnung auf eine Verbesserung des Status der Frauen zunichte. Länder wie Syrien, der Irak, Marokko und Tunesien haben ähnliche Gesetze verabschiedet, die nicht im Gegensatz zur Scharia stehen - Frauen haben nicht das Recht, über ihre Eheschließung zu entscheiden, ein Vormund ist erforderlich, Scheidung ist allein das Recht des Mannes, und dort, wo eine Frau eine solche fordern kann, muß sie Rechtfertigungen, Zeugen usw. beibringen.
Tunesien ist ein besonderer Fall. Sein Reformgesetz von 1956 verkündet die Gleichheit von Mann und Frau in der Theorie und gibt den Frauen tatsächlich Rechte wie Abtreibung und den Zugang zu Verhütungsmitteln, ohne daß sie die Zustimmung ihres Ehemannes benötigen. Das Gesetz begünstigt Frauen, indem es die Polygamie abschaffte und der Frau das Recht gab, bei Eheschließung und Scheidung selbst als Vertragspartner aufzutreten.
Doch Frauen sind immer noch per Gesetz unmündig: für eine unverheiratete Frau ist ihr Vater solange verantwortlich, bis sie verheiratet ist (Artikel 46), während ein Junge für sich selbst verantwortlich ist, sobald er sechzehn ist. Des weiteren sanktioniert das Gesetz nach wie vor den obligatorischen Brautpreis und verbietet es den Frauen, eine Ehe mit Nichtmoslems einzugehen.
Dies, zusammen mit anderen Praktiken, bedeutet, daß eine tunesische Frau, ob verheiratet oder geschieden, in einer niedrigeren Stellung gehalten und als unproduktiv betrachtet wird, als unfähig. für ihre eigenen Bedürfnisse zu sorgen oder über ihre eigene Zukunft zu entscheiden.
Der Libanon ist das einzige arabische Land, das über mehr als bloß ein diesbezügliches Gesetz verfügt. Es gibt siebzehn anerkannte Religionen, und jede Gemeinschaft wendet in Fragen wie Ehe, Scheidung und Erbschaft ihr eigenes Gesetz an. Die Tatsache, daß dies den Führern der Gemeinden und den Imamen überlassen wird, ist nur ein Aspekt der konfessionellen Struktur des Libanon. Die Anerkennung dieser Gemeinschaften taucht zum ersten Mal 1936im Gesetz Nr.60 unter dem französischen Mandat auf. Dadurch wurde die Gesetzgebung hinsichtlich des Personenstandes an die führenden religiösen Körperschaften abgetreten. Über die Unterschiede in den einzelnen Religionen hinaus gibt es bei den Gesetzen der jeweiligen Gemeinschaften gemeinsame Züge, vor allem in bezug auf die Frauen.
Was die Eheschließung anbetrifft unterstützt das Familiengesetz die religiösen Gesetze der Christen und Moslems, da diese behaupten, daß die Frau dem Mann Gehorsam schulde. Die Scheidung ist nur, laut der Scharia, auf Verlangen des Mannes möglich, sogar ohne die Zustimmung der Frau. Bei den Sunniten kann sich ein Mann ohne Rückgriff auf das Gesetz scheiden lassen, während bei den Schiiten eine Frau die Scheidung verlangen kann, wenn diese Teil der Bestimmungen des Ehevertrags war. Doch selten kann sich eine Frau darauf berufen, wenn sie erst einmal verheiratet ist.
Den Christen (außer den Katholiken) Umso weniger kann von ihnen erwartet der arabischen Frauen. Somit ist ihre ist die Scheidung auf Verlangen eines werden, daß sie Forderungen in bezug Emanzipation in weitem Maße an den Ehegatten erlaubt, doch die Anwendung auf Abtreibung, Verhütung und den Kampf für die nationale Befreiung und bleibt sehr begrenzt. Wenn, was das Erb- der Notwendigkeit, die imperialistische recht betrifft, das Gesetz von 1959 Herrschaft zu brechen, verbunden.
Frauen und Männer gleichsetzt, gilt dies als menschliche Wesen betrachtet. Das Fehlen einer revolutionären Bewedoch nicht für die moslemische Gemein- Es ist unmöglich, ein detailliertes Pro- gung, die demokratische Forderungen schaft, denn die Scharia legt fest, daß gramm für alle arabischen Länder aufzu- mit sozialistischen verbinden kann, hat „ein Mann so viel wert ist wie zwei Frau- stellen - die sozialen und rechtlichen dazu geführt, daß in der gesamten moderen". Aus all diesen Beispielen wird deut- Unterschiede zwingen die Bewegungen in nen arabischen Geschichte die nationalen lich, daß, was auch immer ihr Glaubens- jedem Land, sowohl auf praktischer als antiimperialistischen bekenntnis ist, die libanesischen Frauen auch programmatischer Ebene Prioritäten über die .von ihrer jeweiligen bürgerlieiner Unterdrückung ausgesetzt sind, die zu setzen. Doch die Ahnlichkeit der Frau- chen Führung gesetzten Grenzen hinausder ihrer arabischen Schwestern in ande- enunterdrückung in den einzelnen Län- gegangen sind und die Abhängigkeit vom ren Ländern sehr ähnelt. dern - festgeschrieben durch religiöse Imperialismus nicht aufgehoben haben. Gesetzgebung - erlaubt uns, gewisse Dies hatte seinerseits Rückwirkungen auf Die Forderung nach Aufgaben zu skizzieren, die die revolu- die Lage der Frauen, wofür Algerien ein einem säkularen Staat tionäre sozialistische Bewegung aufgrei- typisches Beispiel ist. Die algerischen Frauen nahmen in gro- Die Forderung nach einem säkularen Ein Hauptziel ist die Beteiligung am Bem Ausmaß am Unabhängigkeitskampf Staat ist für die arabischen Frauen von Aufbau einer autonomen Frauenbewe- teil - viele starben heldenhaft, andere äußerster Wichtigkeit. Die bürgerlichen gung, die Förderung der Radikalisierung übernahmen Verantwortung in Führungs- Frauenbewegungen, die in den arabi- einer solchen Bewegung und der Gewinn positionen. Dennoch — der Krieg war schen Ländern aufgetaucht sind, haben der bewußtesten Elemente in ihr für ein kaum vorbei - wurde ihnen befohlen, zu kein direktes und radikales Herangehen Programm des sozialen Wandels auf der ihrer traditionellen Rolle zurückzukehan dieses Problem gehabt, und der Tenor Grundlage des Klassenkampfes. ren.
ihrer Forderungen ist recht zaghaft ge- Dieser Kampf muß von der Prämisse Der Kampf für die Befreiung der Frau blieben und hat die herrschenden religiö- ausgehen, daß die Befreiung der Frauen hat notwendigerweise eine Konfrontation sen und politischen Mächte kaum beunru- nicht von der sozialistischen Emanzipa- mit rechten Kräften zur Folge, einhigt. tion der gesamten Gesellschaft zu trennen schließlich bürgerlicher Frauen, da die Schlimmer noch, die arabischen Kom- Dynamik dieses Kampfes über einen enmunistischen Parteien, die in der ganzen gen demokratischen Rahmen hinausfüh- Region entstanden sind und bisweilen Demokratische und ren muß und es daher zu einer Konfrontaeine Massengefolgschaft hatten, zeigten sozialistische Forderungen tion mit dem Klassenfeind kommt. überhaupt kein Interesse an dieser Frage.
Als Resultat ihres Reformismus und Op- Die fortgesetzte Existenz vorkapitali- Anmerkung: portunismus gegenüber der Religion stischer Strukturen und Beziehungen und I. Die Scharia ist das religiöse Gesetz, das alle Verpflichwagten sie nicht, ein demokratisches Pro- die Deformation der kapitalistischen so- tungen enthält, die aus dem Koran und der Sunna (díe gramm mit der Forderung des Säkularis- zioökonomischen Struktur sind in letzter Überlieferung der Lehren des Propheten) abgeleitet werden. Sie umfaßt alle Aspekte des individuellen und kollektimus aufzustellen. Instanz Requisiten des niedrigeren Status ven Lebens der Moslems. Neuerscheinung:
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Aus dem Inhalt: Aus den Themen (erste Skizze):
Von Verdun bis Samarra/Irak / Die Weltmarktkonkurrenz Imperialismustheorie und Imperialismus heute / Geschichte EG/USA und die BRD als Exportweltmeister / Warenexport von EWG und EG / Zur Okonomie Westeuropas: deutschist immer auch Rüstungsexport / Golfkrieg und die Kriegsge- französische Hegemonie, Nord-Südgefälle u.a. / Das Europa winnler der EG / Deutsches Giftgas in Aktion: Golfkrieg und der Militärs, der Repression und des Rassismus / Situation der Habalja/Kurdistan / Das BRD-Libyen-Geschäft und der Fall Arbeiterbewegung und Bedeutung des EG-92-Projekts für Rabta / Wüstensand im Exportgetriebe. Die Heuchler im Was- Arbeits- und Kampfbedingungen / Skizze eines gemeinsamen serwerk / Bonn und Bosse auf die Anklagebank! Kampfs für demokratische Rechte, gegen Rassismus und inter- Autoren: Hans Branscheidt (medico), Wolfgang Prinz (Kurdi- nationale Solidarität in Europa. stan Archiv, Hagen), Jutta Klaß, Hans-Jürgen Schulz und Win- Die Schulung ist (für die fünf Werktage) als Bildungsurlaub fried Wolf (SoZ), Hartmut Lierow. anerkannt! Kostenpunkt: 100 DM pro Nase (Schlemmen & 160 Seiten/17 DM. Bilden & Erholen incl.). Anmeldungen müssen vorliegen bis spätestens zum 20. März bei der VSP, Aquinostr.7-11, 5000 Darlach winzer Landstraße aus clie Frankfurt r(089 i73 6797).
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