Inprekorr 1971–1992

Archiv der Internationalen Pressekorrespondenz der IV. Internationale

Programm der 44: Entwurf einer Verfassungsreform für Polen (Auszüge)

Inprekorr Nr. 82, 20. Juni 1977 · S. 23 · 210 Wörter

Polen

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" (...) Es muß ein neues System der Organisation der Macht geschaffen werden, Es muß auf der Trennung von vier Gewalten basieren, die voneinander unabhängig funktionieren: die legislative, die exekutive, judikative und ökonomische Macht, Ein entwickeltes Netz der Selbstverwaltung muß dies System ergänzen. Ein Staatsrat, der von diesen vier Bestand teilen der Macht unabhängig ist und in direkten, geheimen, gleichen und allgemeinen Wahlen gewählt wird, muß Polen nach außen vertreten, (...) (...) Der Oberste Wirtschaftsrat leitet die gesamte nationale Wirtschaft. Er arbeitet detaillierte Wirtschaftsprojekte aus auf der Grundlage der Grundzüge, die das Sejm (das polnische Parlament) festgelegt hat. Die regionalen Wirtschaftsorganisationen, die WOGs (ein WOG ist ein großer Industriekomplex, mehrere Betriebe in einer Branche zusammenfaßt) und die einzelnen Betriebe haben das Recht auf einen beträchtlichen Grad an Autonomie in Bezug auf die Bestimmung des Typs und der Menge an Produkten, der Versorgung, des Verkaufs, usw.

Die WOGs und die regionalen Werke werden vom Obersten Wirtschaftsrat geleitet in Zusammenarbeit mit den Arbeiterräten, In den Führungsorganen muß ein Drittel der Posten den Vertretern der Arbeiterräte und ein weiteres Drittel den Fachleuten reserviert sein, die über einen öffentlichen Wettbewerb gewonnen werden.(...) Alle Betriebe müssen einen Arbeiterrat (oder Arbeiterinnenrat) haben, der von