+++++ +*+*+**++++ +++++++t++++++++ Sibylle Plogstedt, eine Westberliner Studentin an der Karlsuniversität in Prag, gehörte zu den 19 Personen, die im Januar 1970 verhaftet und vom Husak- Regime in der KSSR "trotzkistischer" und "antisozialistischer" Aktivitäten wegen angeklagt wurden. Die 19 wurden beschuldigt, Mitglieder der Revolutionaren Sozialistischen Partei der Tschechoslowakei, einer Organisation junger Antistalinisten. zu sein. Sie wurden vor Gericht gestellt und im März dieses Jahres verurteilt trotz Solidaritätsaktionen in zahlreichen Ländern. S. P. wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Einschließlich der langen Untersuchungshaft war sie insgesamt 17 Monate im Gefängnis. Die Art ihrer Freilassung beschreibt sie im folgenden Interview, das sie INTERCONTINENTAL PRESS Anfang Juni in Paris gab.
Wann wurdest Du freigelassen ?
Ich wurde am 13. Mai 1971 aus der CsSR ausgewiesen aufgrund eines Gesetzes, das die vorzeitige Haltentlassung von Ausländern ermöglicht. Munstest Du sofort das land verlassen ?
Ich wurde von der politischen Polizei zur Grenze gebracht und den Sicherheitsorganen der DDR übergeben. Nach melnem 17monatigen Gefängnisaufenthalt in der ČSSR baten mich die Ostdeutschen, mici, ührend an einer großen Friedensinitiative in der Bundesrepublik zu beteiligen. Dafür boten sie mir Veröffentlichungsmöglichkeiten in der DDR und finanzielle Unterstützung für gründliche "anti- I N PREKORR 15. 7. 71 S. 5
kapitaııstische" soziologische Forschungsarbeiten in der Bundesrepublick. Als ich die Angebote ablehnte, drohte man mir mit einer Untersuchung meiner Aktivitäten in der DDR.
Danach wurdest Du aus der DDR ausgewiesen?
Ich wurde an der Grenze nach Westberlin freigelassen. Entgegen der Behaupt " g von Rudé Právo wurde ich nicht den Westberliner Sicherheitsorganen übergeben. Daraus ist aber nicht zu schließen, daß deren Vertreter bei meinem Grenzübertritt nicht anwesend waren, schließlich war die Linke ja auch in Westberlin noch nicht stark genug, den Staat abzuschaffen und eine klassenlose Gesellschaft zu erkämpfen.
Wiele Gerossen befinden sich noch in tschechoslowakischen Gefäng nissen und wie sind ihre Zukunftsaussschten?
Vom Gericht wurden wir zu Strafen zwischen einem Jahr mit Bewährungsfrist und vier Jahren vefängnis verurteilt. Sofort nach der Urteilsverkündung er- Job der Steaissen lt Einspruch. Dem wurde nur in sechs Fällen stattgegeben. D.h. die Staatsanw.: Itschaft bereitet einen Revisionsprozeß gegen die Urteile von Petr Uhl, Petra Sustrová, Egon Cierny, Ivan Dejmal, Vavrinec Korcis, und Pavel Stremer vor. Dei Petr Uhl wird die Urteilsbegründung, nicht die Höhe der Strafe angefochten. In den anderen Fällen verlangt der Staat ein höheres Strafmaß.
Ich weiß zur Zeit nicht, welche Genossen von sich aus Berufung eingelegt haben. Insgesamt sind noch zehn Genossen im Gefängnis, allerdings werden einige in den nächsten Monaten ihr Strafmaß abgesessen haben, da die Untersuchungshaft angerechnet wird.
Wie waren die Haftbedingungen in der CSSR?
Ich kann natürlich nur meine eigenen Erfahrungen schildern, aber ich vermute, daß die meiner Genossen ähnlich waren. Inder Untersuchungshaft arbeiten die Gefangenen nicht. Werden sie verurteilt, so müssen sie nach ihrer Freilassung ihre Unterhaltskosten für diese Zeit nachzahlen. Diese Kosten betragen etwa 25 Kronen(7,2 Krf1 US $) täglich. Da die Genossen eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft waren, werden sie dem Staat bei ihrer Freilassung je 13 500 Kronen schulden. Trotz dieser hohen Kosten ist die Ernährung außerordentlich schlecht und oft ungenießbar. Nux diejenigen können unter diesen Bedingungen eine lange Haftzeit physisch durchstehen, die von ihren Verwandten Geld und Nahrungsmittelpakete erhalten. Jedoch wurden seit der allgemeinen Verschlechterung der Haftbedingungen im Januar 1971 den Gefangenen nur noch Pakete mit einem Höchstgewicht von 3 kg monatlich erlaubt.
Nur selten werden für längere keit verschärfte Haftbedingungen verhängt. Das gilt auch für unsre Gruppe. Verschärfte Haftbedingungen wurden nur als disziplinarische Maßnahme angedroht. Fast während meiner gesamten Gefängniszeit lebte ich mit Leuten aus den untersten Gesellschaftsschichten, Prostituierten, analphabetischen Zigeunern usw. zusammen. Der Auswahl der Zellengenossen lag System zugrunde. Darin lag eine besondere Schikane gegen politische Gefangene. Je nach Größe wurden zwei bis neun Gefangene in eine elle gesteckt. Ich va: meistens mit zwei bis vier Gefangenen in einer Zelle. Die uswahl der Zellen genossen sollte vor allem den politischen Gefangenen das Nachdenken und Arbeiten unmöglich machen. Dies erzeugte eine Atmosphäre, in der ein Bulle als ein Typ "mit dem man reden kann" erscheinen soll.
Welche Beschuldigungen erhob gegen dich bei der Verhaftung? Sofort nach meiner Verhaftung - sogar bevor Petr und die anderen verhaftet worden waren - verlangte man von mir eine Aussage über Petr's Beteiligung beim Abzechen von Flugblättern. Für diese Aussage versprachen sie meine Freilassung• Auf meine Weigerung hin wurde mir staatsfeindliche Tätigkeit gegen die ČSSR-Regierung vorgeworfen. Deshalb vermute ich, daß zum Zeitpunkt meiner
Verhaftung keine konkreten Beweismittel gegen mich vorlagen. Leider hatte das Versprechen der Freilassung für diejenigen, die dem Staat Beweise lieferten, eine stärkere Wirkung auf andere Mitglieder unserer Gruppe. Ich erhielt nach zwei Wochen vom Staatsanwalt meine Anklageschrift. Bef anderen Genossen war es ähnlich.
Ursprünglich wurden acht von uns verhaftet. In den drei folgenden Monaten erhöhte sich aufgrund der Aussagen einiger Mitangeklagter die Zahl der Verhaftungen auf 19.
Einzelverhöre dauerten von einer bis zu zwölf Stunden. Wir wurden ständig verhört bis Mitte Juni (1970). Danach wurden wir sechs Wochen lang mit Beweisergebnissen und Zeugenaussagen konfrontiert. Der Staatsanwalt brauchte fünfeinhalb Monate (vom 21. August bis zum 8.Januar), um die Anklageschrift feriigzu tellen. Schließlich begann der Prozeß am 1. März, nachdem das Gericht von 2 000 Seiten Zeugenaussagen und 10 000 Seiten Beweismaterial Kennt. nis genommen hatte (darunter Flugblätter, Matrizen, Bilder, Veröffentlichungen der internationalen revolutionären Literatur, die nach unserer Verhaftung herausgekommen waren und nach Mitteilung des Staatsanwalts bewiesen, daß es eine "trotzkistische Verschwörung" gab).
Wie hast Du Dich verteidigt?
Im Zeugenstand zogen die meisten Angeklagten ihre Aussagen zurück, die während der Zeugenvernehmung erpreßt worden waren. Dies ermöglichte einigen Genossen, Geständnisse zu widerrufen, die nicht auf Tatsachen beruhten, sondern nur Schutzbehauptungen im Interesse anderer Genossen waren. Trotz aller Bemühungen ist es uns nicht gelungen, uns politisch zu verteidigen, d.h. die politischen Gründe unserer Aktivitäten darzulegen. Die Richter unterbrachen jeden Versuch in dieser Richtung und drohten mit Ordnungsstrafen. In gleicher Weise verhinderten sie, daß wir die Provokationen der politischen Polizei nachweisen konnten. All das machte es möglich, dem Prozeß den Schein der Legalität zu geben.
Für die Urteile war nicht entscheidend, welchen Anteil die Angeklagten an den Aktivitäten der Gruppe hatten, sondern wie sie sich vor Gericht zu diesen Aktivitäten stellten. Das gleiche gilt für die Revisionsentscheidungen der Staatsanwaltschaft. Während der gesamten Gefängniszeit hat Dejmal niemals eine Aussage im Interesse der Anklage gemacht, weder über sich selbst noch über andere. Korcis machte keine Aussagen, bevor man Beweise vorlegte. Cierny gab seine Aktivitäten in der Gruppe zu, aber da er nur bis Mai 1969 mitgemacht hatte, glaubte ihm der Staatsanwalt nicht. Sustrova (als Mutter eines kleinen Kindes war sie politischer Erpressung besonders stark ausgesetzt) zog alle ihre Aussagen zurück und weigerte sich, Zeugin der Anklage zu sein. Habt Ihr im Gefängnis von den Demonstrationen erfahren, die zu Eurer Unterstützung organisiert worden sind?
Die tschechoslowakischen Zeitungen, die wir im Gefängnis beziehen durften, berichteten, daß die tschechoslowakische Botschaft in Paris von Halbstarken besetzt worden ist. Hätte der Staatsanwalt nicht sorgfältigereise Material über unsere Verhaftung aus "Rouge" (Wochenzeitung der Ligue Communiste, der französischen Sektion der IV. Internationale) und den "Cahiers Rouges" der Anklageschrift beigefügt, so wären wir vielleicht zu dem Fehlschluß gelangt, daß unser Prozeß nur für bürgerliche antikommunistische Propaganda ausgenutzt wurde.
Du wurdest antisozialistischer Propaganda bezichtigt. Was sagteat Du dazu bei leiner Verteidigung, und wie stehst Du jetzt dazu? Da wir daran gehindert wurden, uns politisch zu verteidigen, konnten wir nur sagen, daß keiner von uns je antisozialistische Absichten hatte und daß deshalb keine Grundlage dazu gegeben war, uns wegen Verstoßes gegen § 98 des Strafgesetzbuches anzuklagen, der antisozialistische Aktivitäten unter Strafe stellt.
IN PR EKORR 15.7.71 S. 7
Man braucht sich nur unsere Flugblätter und programmatische Erklärungen anzusehen. Unsere Ziele sind seit hundert Jahren die Ztele der revolutionären Arbeiterbewegung. Wenn wir heute dafür verurteilt werden, daß wir die Abschaffung der Unterdrückungsorgane des Staates - der Polizei, der Gefängnisse, der Armee - fordern, die Ersetzung des Staates durch Arbeiterräte (wir forderten auch die Bildung einer Volksmiliz gegen imperialistische Aggression), so zeigt das nur, daß die kommunistischen Parteien den Weg zum Sozialismus und Kommunismus verlassen haben, und daß die herrschende Bünokratie nur ein Ziel hat: Die Auffrechterhaltung ihrer Vorrargstellung. So übel die KP unter Dubcek auch war, so bot sich doch immerhin die Gelegenheit, die Zwangsjacke, in der das Klassenbewußtsein der Arbeiter steckte, zu brechen und die Grundlagen für eine revolutionäre Opposition außerhalb der versteinerten bürokratischen Strukturen der Partei und des Staates zu schaffen.
i 4 zur Unterstützung der Geossen"tun, die noch im Gefängnis sind? s.P. Selbst wenn die Aktionen der Linken bisher nichts außer meiner Freilassung erreicht haben, denke ich doch, daß man diese Kampagnen fortsetzen soll - sie sollten von allen antistalinistischen und antirevisionistischen Gruppen unterstützt werden - um genügend Druck auf die YsSR-Regierung auszuüben, damit die anderen Genossen möglichst bald freigelassen werden. Juristisch ist eine Begnadigung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe möglich. Ziel der Aktionen sollte sein, die Anwendung dieses Rechts auch für politische Gefangene durchzusetzen.