Internationale „Da werden Weiber zu Hyänen..."
Frauen in der Französischen Revolution
ANGELA KLEIN „Der Mensch ist frei geboren, und lebte er in Ketten..." Dieser lichkeiten vorgetragen, ließ sich, in noch soviel Trikolore eingewickelt, Schlachtruf der Französischen Revolution hat bis heute seine Anzie- nicht verleugnen: sie ist und bleibt ein revolutionäres Lied. hungskraft nicht verloren. Alle Versuche, in der Auseinandersetzung darüber 200 Jahre danach entweder ganz und gar zu leugnen, daß eine Über die Frauen und ihre Niederlage in dieser Revolution ist viel Revolution stattgefunden hat (daß sich durch sie etwas wesentliches in geschrieben worden, zumeist unter dem Gesichtspunkt der Menschender Gesellschaft geändert hat), oder die Revolution nur bis 1789 zu fei- rechte, aus denen sie ebenso wie die Völker der damaligen Kolonien ern, ab 1793 aber tunlichst aus dem Gedächtnis zu radieren oder zu ver- ausgeschlossen waren. Doch dieser Gesichtspunkt ist heute längst nicht teufeln, haben die trotzige Forderung Liberté, Egalité, Fraternité" mehr ausreichend. In den Menschenrechtskatalogen haben die Frauen nicht zum Schweigen bringen können. Anders als die britische und ame- (der imperialistischen Länder) heute zwar einen Platz gefunden - das rikanische ist die französische Revolution eben aus dem wohlhabenden Wahlrecht wird ihnen nicht mehr abgesprochen, und auch die Gleich- Milieu herausgetreten, sie ist plebejisch geworden, in die Gosse gegan- heit von Mann und Frau gehört offiziell zum guten Ton — in der Realigen, hat sich am Königsblut die Hände schmutzig gemacht und sich tät verhindert die gesellschaftliche Ungleichheit der Geschlechter, daß frech eine neue Krone aufgesetzt: die Jakobinermütze. L'Etat, c'est Frauen die ihnen zugestandenen Rechte auch in nennenswertem Ummoi, das Volk. Eben dieser Gedanke, heute noch subversiv, sollte in fang ausüben können. Die Französische Revolution hat diese Frage nur den 200-Jahr-Feiern erstickt, kaputt gemacht werden, bevor jemand auf aufgeworfen, nicht beantwortet. Im Gegensatz zu den proletarischen den Gedanken käme, ihn wider auszugraben. Der kalte, jedes politi- Revolutionen, die die soziale Ungleichheit allein durch die Vergesellschen Gedankens entleerte Pomp der Paraden und Umzüge, ja, die Ver- schaftung der Hausarbeit zu lösen versuchten und diese oft noch der höhnung geradezu der Revolution durch den parallelen Weltwirtschafts- jeweils verfügbaren Wirtschaftskraft unterordneten, haben die Frauen gipfel, der die Vertreter der armen Länder auch bildlich an den Katzen- in der Französischen Revolution unzweideutig und vorrangig das Recht tisch setzte, hat den rebellischen Geist nicht ganz zum Schweigen brin- für sich beansprucht, das politische Geschick der Revolution zu beeingen können: Dafür steht nicht nur die Demonstration von 20 000 Men- flussen. Im Sinne der Erneuerung dieses Anspruchs, als Teil der endlich schen gegen den Wirtschaftsgipfel der Reichen und für die Rechte der zu verwirklichenden Universalität der Forderung nach Volkssouveräni- „Dritten Welt", des Dritten Standes von heute; auch die Marseillaise, tät, sind die Ereignisse in der Französischen Revolution höchst lehrvon der schwarzen Sängerin Jesse Norman inmitten der Abschlußfeier- reich.
s waren die Frauen, die im Oktober H 1789 mit dem Marsch auf das Schloß /den König zwangen, seinen Sitz in Versailles aufzugeben und die Erklärung der Menschenrechte zu unterzeichnen, die der alten Ordnung der feudalen Privilegienherrschaft den Todesstoß versetzen sollte. „Die Menschen sind frei geboren und bleiben frei und gleich in allen Rechten. ... Das Ziel jedes politischen Zusammenschlusses ist der Schutz der natürlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen." (Art. 1 und 2 der Déclaration des Droits de l'homme et du citoyen)'. Doch was im Deutschen mit Menschenrechtserklärung wiedergegeben wird, bewahrt im Französischen die Doppeldeutigkeit des Wortes homme": es bedeutet Mensch und Mann zugleich. Der hier sprachlich kodifizierte Anspruch des männlichen Geschlechts, immer und selbstverständlich für den andern Teil der Menschheit mitzusprechen, ihn zu entmündigen, wurde in der Menschenrechtserklärung von 1789 nicht aufgehoben, sondern im Gegenteil zementiert. Die Verfassung von 1791. die sich auf die Menschenrechtserklärung von 1789 stützt, verleiht das wichtigste Bürgerrecht, das der Gesetzgebung, dem aktiven Bürger, also dem männlichen Franzosen, der sein 25. Lebensjahr abgeschlossen hat, eine direkte Steuer von mindestens drei Tagen Arbeitslohn entrichtet und nicht in Lohnabhängigkeit steht (!).
Im Verlauf der Revolution, durch ihre Radikalisierung unter der Jakobinerherrschaft, wurde zwar das Zensuswahlrecht abgeschafft, doch die Einschränkung der Bürgerrechte auf den Mann blieb. Der jakobinischen Verfassung von 1793 steht eine neue Menschenrechtserklärung voran, in der alle Bürger gleichermaßen zu öffentlichen Ämtern zugelassen werden, die Sklaverei abgeschafft wird und die Menschenrechte um die Gleichheit und die soziale Wohlfahrt erweitert werden; das Volk, nicht mehr die Nation, wird als der Souverän anerkannt. Doch auch diese Verfassung definiert als Bürger jeden Mann, der in Frankreich geboren oder dort zumindest seit einem Jahr ansässig ist und 21 Jahre alt ist** Diese Einschränkung war nicht allein der „Macht der Gewohnheit" geschuldet, wie es Condorcet mutmaßte: die Menschen könnten sich „an die Verletzung ihrer naturgegebenen Rechte so gewöhnen, daß unter denen, die sie verloren haben, keiner daran denkt, sie zurückzufordern, und nicht glaubt, ein Unrecht erlitten zu haben"*. Die Frauen haben in dieser Revolution den Anspruch geltend gemacht, als gleichwertiger Teil des Menschengeschlechts zu gelten, mit allen daraus folgenden Rechten. Es hat im Verlauf der Revolution politische Auseinandersetzungen darum gegeben, und die Frauen haben diesen Kampf verloren.
Obwohl sie einen sehr aktiven Anteil an der Revolution nahmen und in fast jedem ihrer Wendepunkte mit an der Spitze dafür kämpften, die Revolution voranzutreiben, wurde ihnen Sitz und Stimme in der Nationalversammlung verwehrt. Sie durften auch nicht als Delegierte an den Vollversammlungen in den Distrikten der Stadt teilnehmen: in mindestens drei Vierteln der patriotischen Gesellschaften die Internationale (Vorformen der politischen Parteien) waren sie nur als Beobachterinnen zugelassen. Das Recht auf gleiche politische Betätigung verwehrten ihnen konstitutionelle Monarchisten und Republikaner, die Gironde wie die Montagnes . Nicht zu reden von der 1794 einsetzenden Reaktion, die auch bereits erkämpften Spielraum wieder rückgängig zu machen versuchte: das Recht, beobachtend an politischen Sitzungen teilzunehmen, usw.
1789: Die Erklärung der Rechte des Mannes und des Bürgers
Die Erklärung der Menschenrechte, von der sich durch ihren Anspruch auf universelle Gültigkeit auch die Frauen angesprochen fühlten, blieb eine Erklärung der Rechte des Mannes und des Bürgers. Die Revolution hat ihren Anspruch auf Universalität niemals eingelöst; für die Sklaven in den Kolonien und für die Frauen hat sie nie gegolten.
Daß die Menschen frei und gleich geboren sind, ist der Philosophie der Aufklärung zufolge ihr natürlicher Zustand. Daß dies logischerweise auch für die Frauen gelten muß, war dem aufklärerischen Gedankengut auch schon vor der Revolution nicht fremd. Bereits im 17. Jahrhundert war Poulain de la Barre mit großem Engagement für die Gleichberechtigung der Frau eingetreten; seine Vorstellungen wurden in der vorrevolutionären Zeit in den Damensalons des liberalen Bürgertums und einiger Adelsfamilien wieder aufgegriffen und verbreitet.
Vom Naturrecht her war es tatsächlich ein Widerspruch, Frauen die natürlichen Rechte zu verwehren. Am deutlichsten zeigte Condorcet diesen Widerspruch auf, in einer Schrift, die sich 1789 kritisch mit dem Entwurf der Menschenrechtserklärung auseinandersetzte: „Haben sie (die Philosophen und Gesetzgeber) nicht alle das Gleichheitsprinzip der Rechte verletzt, indem sie ganz einfach die Hälfte des Menschengeschlechts des Rechts beraubten, an der Gesetzgebung teilzunehmen, indem sie die Frauen vom Bürgerrecht ausschlossen? ... Um zu widerlegen, daß dieser Ausschluß ein Akt der Tyrannei ist, müßte man entweder beweisen, daß die natürlichen Rechte der Frauen nicht unbedingt die gleichen sind wie die der Männer, oder daß diese nicht fähig sind, sie auszuüben. Die Menschenrechte leiten ihre Berechtigung jedoch allein daraus ab, daß Menschen sinnliche Wesen sind, sich moralische Ideen aneignen und mit diesen Ideen umgehen können. Er widerlegt im folgenden die Gründe, die vorgebracht werden, um die Frauen von diesem Recht auszuschließen. ,, Wenn man gegen die Frauen derartige Begründungen zuließe, müßte man auch den Teil des Volkes des Bürgerrechts berauben, der sich weder Kenntnisse erwerben noch seinen Verstand betätigen kann, weil er pausenlos seiner Arbeit nachgehen muß. Und bald würde man, nach und nach, nur noch die Männer als Bürger anerkennen, die eine Ausbildung in öffentlichem Recht durchgemacht haben. Wenn man solche Prinzipien zuläßt, muß man als notwendige Folge auf jede freie Verfassung verzichten. ")
Dabei gibt Condorcet zu, daß geistige Überlegenheit der Männer eine Folge des Unterschieds in der Erziehung ist und daß aufgrund der bestehenden Gesetze die Dinge für Frauen nicht die gleiche Bedeutung haben wie für Männer, daher ihre Interessen nicht die gleichen sind und Frauen sich von einer anderen Vernunft, anderen Prinzipien und anderen Zielen leiten lassen als Männer. Er geißelt die Tyrannei des Zivilrechts und fordert die uneingeschränkte rechtliche Gleichheit für Frauen. Denn, und das ist konsequente Philosophie der Aufklärung: Die Ungleichheit führt notwendig zur Korruption und ist deren häufigste Ursache, wenn nicht sogar die einzige...
Interessanterweise erkennt Condorcet durchaus, daß die rechtliche Gleichstellung der Frau nicht unbedingt ihre faktische bedeutet, und er beschreibt treffend die Ursachen hierfür: „Sicher ist, daß im gegenwärtigen Zustand der europäischen Zivilisation es immer nur eine sehr kleine Anzahl von Bürgern geben wird, die sich den öffentlichen Aufgaben widmen können. Man würde Frauen ebensowenig aus ihrem Haushalt holen, wie man Bauern von ihren Pflügen und Handwerker von ihren Werkstätten entfernt. ... Also muß man nicht glauben, daß Frauen, weil sie Mitglieder der Nationalversammlung werden können, gleich Kinder, Haushalt und Nadel aufgeben. Sie wären dadurch eher besser geeignet, ihre Kinder zu erziehen, Menschen zu bilden. Natürlich stillt die Frau ihre Kinder, versorgt sie in ihren ersten Lebensjahren. Durch diese Aufgaben ans Haus gebunden, schwächer als der Mann, ist es auch natürlich, daß sie ein zurückgezogeneres, häuslicheres Leben führt. Frauen derselben Schicht wie die Männer wären also durch ihre Situation gezwungen, einige Stunden der Pflege zu opfern. Das kann ein Grund sein, sie bei Wahlen nicht zu bevorzugen, aber das kann nicht die Begründung für einen gesetzlichen Ausschluß sein. **8 1791: Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin
Die bekannteste Streitschrift für die rechtliche Gleichstellung der Frau war die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" von Olympe de Gouges, eine Schriftstellerin aus dem Bürgertum, die sich zur Zeit der Revolution vergeblich um die Gründung eines Frauenklubs bemühte. In der Nationalversammlung, später im Konvent°, gab es eine Handvoll liberal-bürgerlicher Abgeordneter, die in diesem Sinne auftraten. Ihre Forderung nach Geschlechtergleichheit ging jedoch nicht Hand in Hand mit der nach sozialer Gleichheit; umgekehrt war das bei den Jakobinern genauso. Olympe de Gouges zog 1791, zwei Jahre nach der Erklärung der Menschenrechte, Bilanz, was sie für die Frauen gebracht habe. Welches sind die Vorteile, die ihr aus der Revolution gezogen habt?" Ihr Urteil ist vernichtend: ..Ihr werdet noch mehr
verachtet, noch schärfer verhöhnt. .. Der versklavte Mann hat seine Kräfte verdoppelt. Er hat eurer Kräfte bedurft, um seine Ketten zu zerbrechen. In Freiheit versetzt, ist er nun selbst ungerecht geworden gegen seine Gefährtin. *10 Die Erklärung, die sie der Nationalversammlung zur Verabschiedung vorschlägt (die diese niemals befaßt hat), ist Artikel für Artikel, Satz für Satz die Übersetzung der Menschenrechtserklärung von 1789 in die weibliche Form. Dabei ist sie gezwungen, bestimmte Konzepte und Begrifflichkeiten derselben neu zu formulieren. Die Nation, die in der Erklärung von 1789 nicht definiert wird, ist bei ihr nichts anderes als eine Vereinigung von Frauen und Männern" (Art. 3). „Für Frauen gibt es keine Sonderrechte" (Art. 7), aber: Freiheit und Gerechtigkeit bestehen darin, den andern zurückzugeben, was ihnen gehört. So wird die Frau an der Ausübung ihrer natürlichen Rechte nur durch die fortdauernde Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt, gehindert. Diese Schranken müssen durch das Gesetz der Natur und Vernunft revidiert werden." (Art. 4.) „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muß gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen..." (Art. 10.) ,,Es besteht keine Verfassung, wenn die Mehrheit der Individuen, die das Volk darstellt, an ihrem Zustandekommen nicht mitgewirkt hat." (Art. 16.)
Insbesondere fordert sie das Recht für die Frau, Kinder aus nicht-chelichen Beziehungen zu haben, und das gleiche Anrecht auf Eigentum, insbesondere auf den eigenen Erbteil. Und: ,,Für den Unterhalt der Polizei und für die Verwaltungskosten werden von der Frau wie vom Manne gleiche Beträge gefordert. Hat die Frau teil an allen Pflichten und Lasten, dann muß sie ebenso teilhaben an der Verteilung der Posten und Arbeiten in niederen und hohen Ämtern im Gewerbe. "*! Fürwahr - eine frühe Vorwegnahme unserer Quotendiskussion. Sie fordert gleiche Bildungschancen für Frauen und den besonderen Schutz der alleinstehenden, unverheirateten Trotz der Neuformulierung des Begriffs der Nation stellt Olympe de Gouges weder das Zensuswahlrecht noch die Unterscheidung in aktive und passive Bürger in Frage; sie nimmt nicht teil an der Bewegung der Sansculotten (die als Handwerker Eigentum besitzen und hauptsächlich von ihrer Hände Arbeit leben), die das Volk anstelle der Nation (d.h. des Besitzbürgertums) zum Souverän erkären und die politischen Institutionen nach den Vorstellungen der direkten Demokratie formen wollen. Dem Jakobinertum als der gesellschaftlichen und politischen Kraft, die tatsächlich versucht, die Geltung der Menschenrechte auszuweiten, und der sich auch die meisten aktiven Frauen in der Revolution anschließen, bleibt sie fern. Sie wird der Gironde zugerechnet, tritt gegen die Abschaffung der Monarchie auf und widmet ihre Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin ausgerechnet der Königin Marie Antoinette. Sie fällt im November 1793 unter der Guillotine. Olympe de Gouges hat trotz des Bekanntdie Internationale heitsgrads ihrer Schriften keinen Anhang um sich bilden können. Es entsteht in manchen feministischen Darstellungen ein falsches Bild, wenn die Intervention der Frauen in der Französischen Revolution porträtiert wird als der Kampf einer kleinen, bewußten Elite gegen die Ungleichheit der Geschlechter, der auf der anderen Seite die Ablehnung durch die Männerfront und der rein wirtschaftliche Kampf von Frauen aus dem Volk um das tägliche Brot gegenüber gestanden hätten. Dies wird der tatsächlichen komplizierten Verbindung zwischen dem Kampf um gleiche politische Rechte, dem Kampf um die Verteidigung und das Vorantreiben der Revolution und dem Kampf um die tägliche Subsistenz nicht gerecht.
Arbeiterin in Paris am Ende des 18. Jahrhunderts
Die Frauen haben im vorrevolutionären Paris ein erhebliches wirtschaftliches und gesellschaftliches Gewicht. Sie stellen 53,84% der rd. 650 000 Einwohner — im ,,roten Gürtel" der Hauptstadt südlich der Seine, in den Arbeitervororten Saint-Marcel, Saint-Jacques, Saint-Antoine u.a., bis zu 60%. Ein Resultat der Landflucht junger Frauen, die noch vor der Revolution eingesetzt hat, später der politischen Emigration bzw. des Abzugs der Männer in den Krieg.
Die Frauen der unteren Schichten haben in der Regel eine zweite Arbeit neben der Hausarbeit: entweder sie helfen mit im Handwerksbetrieb des Mannes, oder sie verdienen ihren Lebensunterhalt als Wäscherinnen oder Marktfrauen, oder sie verdingen sich als Dienstmädchen. Produktionsarbeiterinnen konzentrierten sich in den Textilmanufakturen (Spinnereien, Webereien), in den zahllosen Handwerksstätten, in denen Modezubehör hergestellt wird, aber auch in Druckereien, Goldschmiedeateliers, in den Werkstätten der Zimmerleute, Pelz- und Perückenhersteller, der Seiler, Hutmacher, Lederwarenhersteller. Sie arbeiten als Näherinnen, Stickerinnen, Klöpplerinnen in Heimarbeit für Verlagshändler.
Von den zahlenmäßigen Größenordnungen kann man sich in etwa ein Bild machen, wenn man sich folgendes vergegenwärtigt: Nach dem Kriterium der Verfassung von 1791, was ein „aktiver Bürger" sei, wurden 40% der männlichen wahlberechtigten Bevölkerung ihres Wahlrechts beraubt; diese gehörten also zu den Lohnarbeitern und zum armen Handwerksstand. Die Anzahl der erwachsenen weiblichen Bevölkerung wird unter dem Kaiserreich auf 225 000 geschätzt. 40% davon sind 90 000. Nach denselben Angaben sollen in dieser Zeit die Hälfte davon, 45 000, lohnabhängige Pariserinnen gewesen sein. Die andere Hälfte bestand dann wohl aus Frauen, die im Familienbetrieb mithalfen oder wie die Marktfrauen, Wäscherinnen, Straßenhändlerinnen eine selbständige, jedoch höchst bescheidene Existenz führten.
Im übrigen konzentrierte sich auch hier die Erwerbstätigkeit auf die jungen, noch unverheirateten Frauen bzw. auf diejenigen, die ihre Kinder bereits durchgebracht hatten, sowie auf die alleinstehenden (verlassenen oder verwitweten) Frauen. Unter Berücksichtigung dieser Unterbrechungen kann man davon ausgehen, daß in den unteren Schichten alle Frauen außerhalb ihres Haushalts „arbeiteten*. Die Forderung nach einem „Recht auf Arbeit" für Frauen spielte keine Rolle. Die Frauen verdienten durchweg weniger als die Hälfte vom Lohn eines Mannes im selben Beruf. Dennoch war ihre Hauptforderung nicht die nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit", weil der Arbeitsmarkt selbst stark geschlechtsspezifisch aufgeteilt war; Frauen und Männer waren durchweg in unterschiedliche Berufe gruppiert. Die Frauen forderten daher vor allem eine kostenlose Ausbildung in qualifizierten (Männer-)Berufen und eine generelle Offnung derselben für Frauen, weil sie besser bezahlt waren. Ihr Problem war weniger das, im Handwerk überhaupt einen Beruf zu bekommen, als vielmehr dort einen qualifizierten und gut bezahlten Beruf zu erhalten, der in der Regel Männern vorbehalten war. Die Revolution ist auf dieses Bestreben der Frauen durchaus eingegangen, zumal als die Männer in den Krieg mußten. Doch stieß sie dabei z.T. auf den lebhaftesten Widerstand der Männer.
Herausragend ist das Beispiel der Drucker. In der Großdruckerei von Paris, Réveillon, deren 200 bis 300 Arbeiter im Februar 1789 mit einem aufständischen Streik den Auftakt zur Revolution gegeben hatten, wollte der Fabrikant 1793 einige Frauen als Druckerinnen einstellen (als Zeichnerinnen und Kleberinnen arbeiteten sie dort bereits). Daraufhin taten sich alle Pariser Drucker zusammen und unterzeichneten einen Drohbrief an den Meister, er werde zusammengeschlagen, wenn er Frauen in diesem Berufsstand zulasse. Ungeachtet des Eingreifens der Distrikte, die die Arbeiter daraufhin wiesen, die Zünfte seien abgeschafft worden und die Frauen hätten ein Recht auf gleiche Beschäftigung, währte der Aufruhr unter den Druckern so lange, bis die Fabrikanten von der Einstellung von Frauen als Druckerinnen absahen.
Von den 45 000 lohnabhängigen Pariserinnen arbeiteten die meisten (25 000 bis 30 000) in der Luxusindustrie. Diese jedoch geriet mit dem Ausbruch der Revolution in eine tiefe Krise, zum einen wegen der wachsenden englischen Konkurrenz, zum anderen wegen des Niedergangs des Hofes und der Emigration des Adels. Dies führte zu einer großen strukturellen Arbeitslosigkeit, der die revolutionăren Behörden durch die Einrichtung kommunaler Werkstätten entgegenzutreten versuchten. Sie sollten die Arbeit an den großen Fabrikanten vorbei verteilen, um den Frauen Arbeit und ein Existenzminimum zu sichern. Solche Werkstätten wurden z.B. beauftragt. Soldatenkleidung herzustellen: oder es waren staatliche Spinnereien. Die meisten Beschäftigten waren hier Frauen, bis zu 500 an einer Arbeitsstätte.
Für die damaligen Verhältnisse war das eine gewaltige Konzentration. Diesem ersten Versuch einer staatlich gelenkten Arbeitsbeschaffung war jedoch nur in der kurzen Zeit
zwischen dem Sturz des Königs und dem Sturz Robespierres ein bescheidener Erfolg vergönnt. In der großen Nähwerkstatt für Uniformen mußten die Frauen darum kämpfen. daß der Konvent die Aufträge an die Distriktverwaltungen vergab statt an die privaten Fabrikanten. Sie erreichten dies erst nach tumultartigen Interventionen bei den Distriktbehörden und den patriotischen Gesellschaften, nach zahllosen Petitionen und Go-ins in den Konvent - und auch nur vorübergehend. Nach einiger Zeit gingen den Distrikten die Arbeitsmittel aus: die Kaufleute hatten den Markt an sich gerissen und drückten die kommunalen Werkstätten in eine erbarmungslose Lohnkonkurrenz. Mit dem Wiedererstarken der bürgerlichen Kräfte im Konvent ließ dieser solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ganz fallen und im Mai 1795 — unter der Herrschaft des Direktoriums - wurden die Werkstätten in den Distrikten gänzlich aufgelöst.
In den kommunalen Spinnereien, Vorzeigestücke jakobinischer Sozialpolitik, machte sich die neue Klassenordnung ebenfalls nach der Niederschlagung der Jakobinerherrschaft deutlich bemerkbar. Wo die Arbeiterinnen bislang noch meinten, Herrinnen im eigenen Haus zu sein — schließlich gehörte die Werkstatt dem Volk und sie waren das Volk! -, und das Verwaltungspersonal ausschließlich als Diener des Volkes betrachteten, entwikkelte dieses im Zuge des Rückgangs der Revolution mehr und mehr eine Unternehmermentalität: die Direktoren der Werkstätten verteidigten offen die Auffassung, die Betriebe seien dazu da, Profit zu machen und entlohnten die Frauen entsprechend. Selbst die Proteste der Distriktversammlungen halfen da nichts mehr.
Schließlich wurden die Werkstätten geschlossen, weil sie zu große Unruheherde darstellten. Doch sind sie eines der entwickeltsten Beispiele der Zuspitzung des Klassenkampfs zwischen der neuen aufstrebenden Bourgeoisie, der Revolutionsgewinnlerin, und dem sich gerade herausbildenden Proletariat. Die Revolution war in eine Phase eingetreten, in der es sozialistischer Antworten bedurft hätte, um das Elend der arbeitenden Bevölkerung zu lindern. Links von den Jakobinern versuchten die Enragés (die „Wütenden") um Jacques Roux', die soziale Gleichheit in den Mittelpunkt zu stellen und Antworten auf diese Fragen zu geben. Doch ihre Zeit war noch nicht gekommen; ihre Ideen mußten noch entwikkelt, systematisiert und verbreitet werden. Von der Naturrechtslehre zu den Anfängen des proletarischen Klassenkampfs: eine gewaltige Spanne, die die Französische Revolution innerhalb von nur fünf Jahren zurücklegte! Diese Entwicklung muß man vor Augen haben, wenn man die Rolle der Frauen darin, ihr Eintreten für die Revolution wie ihren Kampf um gleiche Rechte, einordnen will. Sie läßt sich von der sozialen und politischen Entwicklung der Revolution selbst nicht lösen. Es sind vor allem die Frauen aus dem Volk", die das Bild der Frauenpräsenz prägen und die den Ton angeben auch gegenüber ihren männlichen Zeitgenossen, sei es daß sie sie für radikale Losungen agitieren, sei es, die Internationale daß sie ihnen den Marsch blasen, endlich gegen die Mißstände etwas zu unternehmen. Sie können diese bedeutende Rolle in der Politik spielen, weil sie eine große Rolle im städtischen Wirtschaftsleben spielen und auf den öffentlichen Plätzen ständig und massiv präsent sind (auf dem Markt, der Straße, bei dem öffentlichen Zeremonien und Feierlichkeiten). Errungenschaften der Revolution...
Frauen aus dem Bürgertum wie Olympe de Gouges bleiben - herausragende - Randfiguren. Sie sind deshalb kein Einzelfall: Von der Ankündigung des Zusammentretens der Generalstände an bis zur Verabschiedung der Verfassung von 1791 erscheinen eine Reihe von Schriften von Frauen. Die meisten wenden sich gegen die Plage der Prostitution, fordern eine qualifizierte Ausbildung für Mãdchen, Maßnahmen zur wirtschaftlichen Existenzsicherung armer (meist alleinstehender) Frauen, vor allem aber das Recht auf Scheidung (d.h. auf Anerkennung der Ehe als einen zivilen Vertrag), um unglücklich verheiratete Frauen aus der Tyrannei der Männer zu erlosen.
Sie fordern das Recht, als juristische Person zu gelten, d.h. Zeugnis vor Gericht ablegen und Verträge abschließen zu können, über Eigentum zu verfügen; Gleichstellung im Erbrecht sowie die Abschaffung aller Vormundschaftsrechte des Mannes über Frau und Tochter. All diese Rechte hat die Revolution den Frauen zuerkannt; das Scheidungsrecht wurde im September 1792 verabschiedet. Die Freiheit, dieser erste Schlachtruf der Revolution, das war für die Frauen vor allem die Freiheit von der Tyrannei des Ehemanns, das Recht auf Scheidung.
Die Bürgerin Gavot huldigte diesem neu erworbenen Recht in einem Brief an den Konvent im Oktober 1793 in folgenden Worten: Die Bürgerin Gavot, eine freie Frau, möchte in feierlicher Weise dem heiligen Scheidungsgesetz ihre Ehre erweisen. Gestern noch, als sie unter der Herrschaft eines despotischen Mannes stöhnte, war Freiheit nichts als ein leeres Wort für sie. Heute, nachdem sie die Würde einer unabhängigen Frau wiedererlangt hat, verehrt sie dieses wohltuende Gesetz, das die schlecht verknüpften Knoten zerreißt, das die Herzen sich selbst, der Natur, ja der göttlichen Freiheit wiedergibt. Ich opfere meinem Vaterland einen Obolus von sechs Francs für die Kriegsausgaben. Ich füge dem noch den Ehering bei, der bis heute das Symbol meiner Versklavung war. Empfangt, Gesetzgeber, diesen Ehering oder vielmehr diese Ketten, die mir so bittere Tage beschert haben. Der Tag ist nun reiner. Ich genieße die Freiheit ohne Furcht. Ich werde mein Leben darauf verwenden, mich würdig zu erweisen, die Liste der Republikanerinnen zu verlängern, denen ihre Erneuerung zur Ehre gereicht und deren Motto lautet: Sitten, Gleichheit, universelle und unteilbare Republik. "*" Die Revolution hat die Frauen zivilrechtlich gleichgestellt, aus unmündigen mündige und freie Mitglieder der Gesellschaft gemacht. Die Frauen lohnen es ihr mit solch heißen Dankesgrüßen und dem unermüdlichen Eintreten für die Verteidigung der Revolution. Aus dieser Errungenschaft leiten sie aber auch den Anspruch ab, auch politisch ein gleichberechtigter Teil des Souveräns zu sein — mag die Verfassung auch etwas anderes sagen. (Staats-)Bürgerinnen wollen sie sein - in den Pamphleten und Flugschriften der Frauen kommt dieser Begriff häufig vor, obgleich ihn weder die Menschenrechtserklärung noch die Verfassung kennen. Sie wollen im Tribut, den sie der Revolution zollen, nicht hinter den Männern zurückstehen. Aus diesem Recht, der Revolution in gleichem Maße zu dienen, leiten sie das Recht ab, in gleicher Weise wie die Männer Teil des Volkssouveräns zu sein. Nicht für ein besonderes Interesse kämpfen sie, sondern für die wirklich universelle Geltung des allgemeinen Rechts.
...Erfolge der Frauen
Der spektakulärste Ausdruck dieses Anspruchs ist der Marsch nach Versailles am 5. Oktober 1789. Es findet in einem Moment der wirtschaftlichen und politischen Krise statt: seit Ende August gibt es in Paris kein Brot mehr, Gerüchte sind im Umlauf, die Aristokraten organisierten eine Hungersnot, um die Revolution abzuwürgen; der König weigert sich, das von der Nationalversammlung im August beschlossene Dekret über die Aufhebung der Privilegien und die Erklärung der Menschenrechte zu unterzeichnen. Am 7. August marschiert eine Abordnung der Marktfrauen der „Halles" nach Versailles. um dem Königspaar zum Inkrafttreten der Verfassung zu gratulieren. Damit knüpfen sic an traditionsreiche Zeremonien an, mit denen die Monarchie ihre Legitimität zu bekräftigen pflegte: die Fischweiber bestätigten die Geburt des männlichen königlichen Erben, Frauenkorporationen nahmen an königlichen Geburtstags- und Hochzeitsfeierlichkeiten teil, und in Zeiten von Dürre und Hungersnot wurden Frauenabordnungen zum König gesandt. Die Marktfrauen nutzen diese Tradition, um sie gegen die Monarchie zu wenden: sie gratulieren dem König zu einer Verfassung, die seine Macht einschränken soll, und eröffnen damit einen Reigen von Frauendemonstrationen nach Versailles, der schließlich im Marsch vom 5. Oktober seinen Höhepunkt findet.
Am Morgen dieses Tages versammeln sich die Marktfrauen der „Halles" und die Bewohnerinnen des Arbeitervororts Saint-Antoine vor dem Rathaus und fordern Brot und Waffen. Doch weder der Bürgermeister noch der Kommandant der Nationalgarde, Lafayette, sind aufzufinden. So dringen sie eigenmächtig ins Rathaus ein, besorgen sich dort Waffen, stellen einen der „Sieger der Bastille" , den Gerichtsboten Maillard, an die Spitze ihres Zuges, und machen sich auf nach Versailles. Unterwegs nehmen sie aus dem Châtelet eine Kanone mit und ermuntern Passanten, mit ihnen zu zichen. Der Zug schwillt von 6000 bis 7000 auf 8000 bis 10 000 Menschen, überwiegend Frauen, an. Am Nachmittag errei-
chen sie Versailles, dringen dort in die Nationaiversammlung ein, nehmen Platz auf den Abgeordnetenbänken und präsentieren der Versammlung eine Petition, in der sie Brot und die Unterzeichnung der Menschenrechtserklärung durch den König fordern. Eine Abordnung von sechs Frauen fordert direkten Zutritt zum König. Der König verspricht ihnen Getreide und Festpreise für Brot. Die Nationalversammlung hat unterdessen erfahren, daß ein weiterer Zug im Anmarsch ist: 20 000 bis 30 000 Männer der Pariser Nationalgarde (Bürgerwehr), die dem Beispiel der Frauen folgend sich gleichfalls in Waffen auf den Weg machen. Der Präsident der Nationalversammlung geht zum König. um über die Unterzeichnung der Erklärung der Menschenrechte zu verhandeln. Die Frauen nutzen die Gelegenheit und besětzen seinen Stuhl; von hier aus fordern sie die Abgeordneten auf, über die Subsistenzprobleme von Paris zu diskutieren.
Das ist ihre Vorstellung von politischer Gleichheit und Volkssouveränität: daß sie in der Legislative sitzen und über die Gesetze befinden. Der König gibt schließlich auf der ganzen Linie nach: er unterschreibt und willigt nach langem Hin und Her auch ein, mit nach Paris zu kommen. Es gleicht einem Triumphzug, als am Abend des 6. Oktober die Frauen und die Nationalgarde in Waffen, den König. Marie-Antoinette und den Dauphin (..Bäcker, Bäckersfrau und Bäckerburschen**) in ihrer Mitte, in Paris Einzug halten. Die Frauen hatten die Initiative und sie gaben die Losung aus: Brot und Rechte. Für den Dritten Stand, aber natürlich auch für sich selbst. Die Besetzung der Nationalversammlung, ihr Anspruch auf den Präsidentensitz, das ist in diesem Augenblick der radkalste Ausdruck des Anspruchs auf Volkssouveränität; sie tragen ihn nicht nur für andere"" vor, sondern ganz konkret auch für sich selbst. 1790/91: Gründung von Frauenklubs
Erst als im Verlauf der Jahre 1790-91 deutlich wird, daß die neue Verfassung die Ärmsten und die Frauen von der Souveränität ausschließt, als den Frauen auch in den Bürgerversammlungen der Distrikte, den neuen Verwaltungseinheiten, Sitz und Stimme verwehrt wird, ebenso in den neu entstehenden ..patriotischen Gesellschaften"* a rangen sie an, sich in eigenen Klubs zusammenzuschließen, nicht um „besondere Interessen" zu vertreten, sondern um ihrem gleichen Recht auf politische Partizipation besonderen Nachdruck zu verleihen.
Die Gründung der Klubs ist in der Provinz noch erfolgreicher als in Paris. Bekannt ist sie aus mehr als dreißig Orten, über das ganze Land verteilt, mit einer gewissen Konzentration im Norden und im Südwesten. Sie haben ein eigenes Statut, eine Vorsitzende, Sekretärinnen, verschiedene Büros. Die Zahl der Mitglieder schwankt zwischen 200 und 400. die Zahl der Aktiven liegt selten über 60, in Paris bei 100. Ins Leben gerufen werden sie in der Regel von Frauen aus dem liberalen Bürdie Internationale gertum. Anfänglich geben diese hier den Ton an; das entspricht der politischen Dominanz dieser Klasse in der ersten Phase der Revolution. Wie die späteren bürgerlichen Frauenvereine verstehen sie sich vor allem als Wohlfahrtsvereine: sie kümmern sich um die Ausbildung junger Frauen, die Pflege von Kranken, die Armenhilfe usw. Darin eifern sie noch dem Selbstverständnis der Schwestern der Wohltätigkeitsorden unter dem ancien régime nach.
Von 1790-91 an beteiligen sich mehr und mehr Frauen „aus dem Volk". Damit verschiebt sich auch das Selbstverständnis. Die Sitzungen werden gefüllt mit der Lektüre der Menschenrechtserklärung, der Dekrete der Nationalversammlung, von Zeitungsartikeln. Die Frauen wollen den Gang der Revolution unmittelbar mitverfolgen und sich in das Geschehen einmischen.
1791 beteiligen sie sich am Kirchenkampf: sie unterstützen aktiv die Priester, die das beschlossene Zivilstatut akzeptieren, und vertreiben die Unterstützer des Papstes, der dieses Statut verurteilt hat. Sie arbeiten sogar Pläne aus für die Bildung eines Nationalen Frauenbundes der französischen Patriotinnen. Doch wird diese Idee nicht realisiert. Nach 1792, im Feuer der Mobilisierung gegen die Kriegserklärung der Alten Mächte und des Aufstands gegen den König, radikalisieren sich die meisten dieser Klubs; ihr Kampf um gleiche politische Rechte für die Frauen verbindet sich nun mit dem Kampf der Jakobiner und der anderen radikalen Klubs um die Abschaffung des Zensuswahlrechts und die Errichtung einer wirklichen Volksherrschaft. Dieser Strömung gehört fortan ihre politische Sympathie.
Die Bewegung der Sansculottinnen
Erste Versuche, in Paris 1791 einen Frauenklub zu gründen, scheitern. Sie gehen auf die Initiative der Holländerin Etta Palm d'Aclders zurück. Sie versteht es jedoch nicht, eine Verbindung zur revolutionären Bewegung zu finden. Die von ihr gegründete Gesellschaft der Freunde der Wahrheit geht innerhalb eines Jahres mangels Beteiligung ein.
Die großen Klubs, die der Jakobiner und der Cordeliers'*, dulden Frauen nur als Zuschauerinnen auf den Tribünen. Die besetzen sie jedoch in großer Zahl, um sich an Hand der dort vorgelesenen Dekrete der Nationalversammlung und der Dispute unter den Männern über die neuesten Ereignisse zu informieren und sich ein Urteil über den Gang und die Erfordernisse der Revolution zu bilden. Der Klub der Cordeliers akzeptiert im späteren Verlauf, daß die Frauen auch von der Tribüne herab sich mit lautstarken Beifallsoder Mißfallensäußerungen und mit eigenen Wortbeiträgen in die Debatte einmischen. In Momenten der Zuspitzung der Auseinandersetzung innerhalb des Klubs, an denen die Frauen einen leidenschaftlichen Anteil nehmen, mischen sie sich auch einfach unter die Klubmitglieder und nehmen an den Abstimmungen teil - damit zum Ausdruck bringend, daß sie durchaus nicht gewillt sind, sich mit dem Klappsitz zu bescheiden, den die Männer ihnen zuweisen wollen.
Der Jakobinerklub ist von allen der elitärste und gegenüber den Frauen am Strengsten. Hier wird ihnen kein Rederecht zugestanden, und die sehr intellektuell geprägte, häufig arrogante. Atmosphäre, die im Klub herrscht, schüchtert sie ein und hindert sie daran, sich mit der gleichen Selbstverständlichkeit ihre Rechte zu nehmen wie in den andern Klubs oder im Konvent.
Im Februar 1790 gibt es nur einen Klub, der für Männer wie für Frauen gleichermaßen offen ist: er nennt sich „Brüderliche Gesellschaft der Patrioten beiderlei Geschlechts zur Verteidigung der Verfassung.* Er bleibt der bedeutendste dieser Art, wenngleich sich später in anderen Viertein der Hauptstadt und auch in der Provinz weitere „hermaphroditische" Gesellschaften (wie sie genannt werden) bilden. Hier dürfen die Frauen mit abstimmen; das Amt des Vorsitzenden bleibt jedoch dem Mann vorbehalten; von sechs Sekretariatsmitgliedern sind zwei Frauen. Pauline Léon und Claire Lacombe, die später eine große Rolle im Klub der Republikanischen Revolutionären Bürgerinnen spielen, engagieren sich zunächst hier. Hier können Pariser Revolutionärinnen die ersten eigenen kollektiven Aktionen organisieren. Der Klub steht den Cordeliers nahe. Im Verlauf des Jahres 1791 konzentriert sich die Aktivität des Klubs hauptsächlich auf eine Kampagne zur Abschaffung der Monarchie. Nach dem Fluchtversuch des Königs am 21. Juni 1791 bekommt die antiroyalistische Bewegung einen neuen Aufschwung. Republikanische Ideen gewinnen an Boden; das Zensuswahlrecht steht im Gegensatz zu den Menschenrechten, ebenso das königliche Vetorecht. Cordeliers und Patrioten beiderlei Geschlechts ergreifen die Initiative zu einer Massenpetition zur Abschaffung der Monarchie. Sie organisieren am 17. Juli ein riesiges Volksfest auf dem Marsfeld, bei dessen Gelegenheit das Volk unterschreiben soll. Lafayette befiehlt der Nationalgarde zu schießen und richtet ein Blutbad an. Die patriotischen Gesellschaften werden vorübergehend geschlossen; einige ihrer Führer müssen in den Untergrund gehen, darunter auch Etta Palm d'Aciders.
Über neun Monate später verschaffen der Krieg gegen Österreich (ab April 1792), diese Verkörperung des ancien régime, und die verräterische Rolle, die der König und zahlreiche Deputierte, darunter Lafayette selbst, dabei spielen, der republikanischen Idee Massenzulauf. Der König weigert sich, die notwendigen Maßnahmen zur Verteidigung des Landes zu ergreifen. Daraufhin gibt es das ganze Frühjahr und den Sommer hindurch bewaffnete Demonstrationen, an denen Nationalgardisten, Bütger mit und ohne Wahlrecht, Frauen und Kinder teilnehmen. Sie fordern die Wiedereinsetzung der patriotischen Minister, die der König entlassen hatte, und die Aufhebung des Zensuswahlrechts.
Die radikale Interpretation des Naturrechts, daß das Volk unmittelbar souverän ist und zur Ausübung seiner Rechte eines Repräsentanten nicht bedarf, daß die Regierung nur ein Voll-
zugsorgan des Volkswillens ist, das zu kontrollieren das Volk das Recht und die Pflicht hat. bricht sich Bahn. Die Revolution wird künftig gleichgesetzt mit dieser Vorstellung von direkter Demokratie. Da hat der König Keinen Platz mehr, und die Unterscheidung zwischen „aktiven" und „passiven" Bürgern verliert jeden Sinn. In dieser neuen Phase der Revolution geht es nicht einfach um die Abschaffung der Monarchie und die Einführung der Republik (dieser Begriff setzt sich erst in der Restaurationsphase nach der Revolution durch), sondern um eine Neudefinition dessen, was ein Staatsbürger und was Volkssouveränitat ist.
Für die Frauen, besonders die aktiven Sansculottinnen unter ihnen, ist dies die geeignete Gelegenheit, ihre Forderung, als gleichwertige Staatsbürgerinnen, als gleicher Teil des Souveräns mit allen Rechten und Pflichten anerkannt zu werden, erneut vorzutragen. Die in der Patriotischen Gesellschaft aktiven Frauen stehen an der Spitze dieser Bestrebungen. Pauline Léon entwirft eine Petition an den Konvent, es möge den Frauen gestattet werden, eine weibliche Nationalgarde aufzustellen. Sie begründet dies mit dem natürlichen Recht jedes Individuums, sein Leben und seine Freiheit zu verteidigen** . Die Petition wird von 319 Frauen unterschrieben. Staatsbürger sein, das bedeutet in den damaligen Augen vor allem zweierlei: das Recht zu wählen und Waffen zu tragen. Daß die Sansculottinnen ihr Recht auf Staatsbürgerschaft in erster Linie auf das Recht auf Waffen zuspitzen, entspricht der aktuellen Aufgabe der Revolution: Krieg gegen die Alten Mächte, bewaffnete Verteidigung der Revolution. An dieser Aufgabe wollen die Frauen in gleichem Maße teilhaben wie die Männer. Doch hinter dem Ruf nach Waffen steckt mehr als patriotisches Gefühl; dahinter steckt auch der Wunsch, sich auf diese Weise einen Teil der begehrten Staatsbürgerschaft zu erobern. Eine Rede von Théroigne de Méricourt vor einer gemischten patriotischen Gesellschaft macht dies deutlich: Sie ruft die Bürgerinnen (mit diesem Kampfbegriff richten sich die Sansculottinnen fürderhin an die Frauen) auf, sich zu einem bewaffneten Korps zusammenzuschließen, um das Unsere zum Allgemeinwohl dazuzutun"; die Zurückschlagung der Angriffe des Feindes ist ein natürliches Recht". Dann aber fährt sie fort: ,,Bürgerinnen, vergleicht, was wir sind in der gesellschaftlichen Ordnung und was wir sein müßten!" Sprengen wir unsere Ketten! Es ist an der Zeit, daß die Frauen aus ihrer schändlichen Nicht-Existenz, ihrer Ignoranz, und aus dem Hochmut und der Ungerechtigkeit der Männer, die sie seit so langer Zeit versklavi halten, heraustreten!" Ähnliche Petitionen richten die Frauen an die Distriktversammlungen.
Diese Frauen sind nicht sehr zablreich; insgesamt zählt der weibliche Sansculottismus etwa 100 Aktive. Sie gehören auch nicht zu den ärmsten der Arbeiterschichten. Ebenso wie die Jakobiner kommen sie in der Regel aus dem Milieu der besser gestellten Handwerker, die ihren Töchtern eine gewisse Ausbildung bezahlen können. Aber es schart sich die Internationale um sie eine viel größere Zahl von Frauen, die von Zeit zu Zeit, wann immer die Arbeit und die Familie ihnen die Zeit dazu läßt, vor allem aber in besonders zugespitzten Situationen die Versammlungen im Distrikt besuchen oder an den Sitzungen des Konvents teilnehmen. Sie werden in den Polizeiberichten als die Jakobinerinnen* , die „patriotischen Frauen" oder die Strickerinnen" *, auch als die .,Furien der Guillotine" geführt; sie sind der Nährboden der weiblichen Sansculottenbewegung. Die Aktiven haben damit eine ständige Verbindung zur revolutionären Bewegung, und ihre Initiativen decken sich mit deren Hoffnungen und Bestrebungen. Sie finden Unterstützung bei der Masse der Frauen, die sich nur sporadisch, in besonderen Krisensituationen, aktiv am revolutionären Geschehen beteiligen kann. Doch die Forderung nach gleichen politischen Rechten bricht sich auch diesmal am männlichen „Nein"*, , dem ihrer jakobinischen Brüder. Bezeichnend für deren Einstellung ist, was Pauline Léon am 10. August 1792 zustößt, dem Tag, an dem die Sansculotten aus Paris und der Provinz auf die Tuilerien marschieren, um den König zu vertreiben: Nachdem sie die Nacht in den Räumlichkeiten ihres Distrikts verbracht hat, schafft Pauline es, sich eine Pike zu besorgen, und reiht sich in das Bataillon ein, das auf die Tuilerien zumarschiert. Doch auf die Bitte fast aller Patrioten hin" muß sie ihre Waffe wieder abgeben. Es gibt zwar keine sozialen Schranken mehr für die Staatsbürgerschaft, doch die Frauen sollten immer noch von ihr ausgeschlossen sein.
Die Forderung der Frauen nach Bewaffnung taucht im März 1793 noch einmal auf, als die Aushebung von 300 000 Mann für den Krieg zum konterrevolutionären Aufstand in der Vendée' führt. Die Bürgerin Manette Dupont stellt in dieser Situation im Konvent den Antrag, mit 900 Bürgerinnen aus Paris eingezogen zu werden, verkleidet als Männer, um an die Front zu fahren, dort die Tyrannen der Nation zu bekämpfen". Sie legt einen bis ins Detail ausgearbeiteten Plan vor, wie sich cin Korps von 10 000 Frauen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren ausheben läßt, das sich in fünf Legionen mit jeweils 20 Bataillonen gliedern soll. Die Frauen sollen mit Piken, Musketen, Pistolen, Säbeln, Äxten und Wurfspießen bewaffnet werden. Ihr Schlachtruf: „Freie Frauen!" In Freiheit leben oder sterben!" „Republik oder Tod!"
Das war an sich keine Schnapsidee. Den Freiwilligenkorps folgten häufig Kohorten von Frauen in Begleitung ihrer Kinder, deren Männer, Brüder, Väter bei der Truppe waren. Sie unterstützten sie bei der Ernährung. Kleidung und moralisch. Vereinzelt ist es jungen, ledigen Frauen auch gelungen, sich als Männer zu verkleiden und den Soldatenrock anzuzichen. Sie wurden akzeptiert, wenngleich als eine geschlechtslose Ausnahme; manchmal wurden sie auch zu Offizieren oder Unteroffizieren gewählt. Doch im großen und ganzen versucht der Konvent zu verhindern, daß Frauen sich unter die Truppe mischen und verbietet mit dem Dekret vom 30. April 1793 ihre Präsenz in der Armee (mit Ausnahme der Frauen, die als zivile Arbeitskräfte bei der Truppe benötigt wurden).
Die zweite brennende Frage, der sich die Frauen zuwenden, ist die Teuerung, die sich seit Herbst 1792 wieder verschärft. Von der Teuerung sind die Frauen doppelt betroffen, als Arbeiterinnen und als Verantwortliche für die Ernährung der Familie. Die Wäscherinnen können den Preis für die Seife nicht mehr bezahlen; die Preise für Zucker, Talg und Brot steigen in den Himmel; der Konvent setzt die Druckerpresse in Gang; Schwarzmarkt und Wucher blühen. Die Händler werden beschuldigt — häufig zu recht —, Waren unrechtmä- Big zu horten, um sie zu Höchstpreisen loszuschlagen.
Anfang 1793 versammeln sich in den Räumen der Patriotischen Gesellschaft beiderlei Geschlechts (die Jakobiner hatten ihnen Räume verwehrt) 300 Bürgerinnen, um über Gegenmaßnahmen gegen den Wucher zu beraten. Sie beschließen, als Versammlung der Republikanerinnen eine Petition an den Konvent zu richten. Ihre Forderungen kommen denen der Enragés nahe: Festlegung eines Preis-Maximums, Zwangsverkäufe und schwere Strafen für Wucherer, Warenhorter und unlauteren Handel Treibende. Im Konvent, dem sie tags drauf ihre Forderungen vortragen, treffen sie auf andere Frauengruppen, solche die Brot fordern, Wäscherinnen, die Seife verlangen. Die Frauen haben keine Hemmungen, eine Anhängerschaft zu mobilisieren und im Konvent für ihre Forderungen Druck zu machen. Früher hatten sie ähnliche Petitionen an den König gerichtet, und die jetzige Regierung war schließlich das Exekutivorgan ihres Willens.
Die Petitionen sind der Auftakt für einen Aufstand, in dessen Gefolge die Bevölkerung. die Frauen wieder an der Spitze, die Geschäfte der Lebensmittelhändler belagern und sie dazu zwingen, die knappe Ware zu von ihnen festgelegten, niedrigen Preisen zu verkaufen. Die Polizei ist zu schwach, sie daran zu hindern, im Gegenteil: die Frauen nehmen sie oft mit, damit sie die Wohnungen der Händler durchsuchen, ob sie auch nichts versteckt halten. Das Existenzrecht ist für sie ein Menschenrecht, wichtiger und vorrangiger als das Recht auf Eigentum, und sie sind der Souverän, der das Recht hat, illegalen Wucher aufzudecken und Lebensmittel an alle Bedürftigen zu verteilen.
Mai 1793: Der Klub der Revolutionären
Republikanerinnen
In diesem Klima wird am 10. Mai 1793 der Klub der Revolutionären Republikanischen Bürgerinnen gegründet, ganz offiziell, mit Eintragung ins Gemeinderegister, Statut, Wahl einer Vorsitzenden und einer Stellvertreterin sowie vier Sekretärinnen (die jeweils jeden Monat neu gewählt werden), einer Kassiererin mit zwei Stellvertreterinnen sowie einer Archivarin (sie werden jeweils für drei Monate gewählt). Die Gesellschaft hat drei Ausschüsse: Verwaltung, Wohlfahrt und Korrespondenz. Der Klub ist für women only: Männer sind nur im Rahmen von Delegatio-
nen zugelassen. Häufig beschließt der Klub jedoch gemeinsame Initiativen mit Männerklubs (den Jakobinern oder den Cordeliers). Er zählt etwa 170 Mitglieder, davon besuchen rd. 100 regelmäßig die Sitzungen. Zwei Drittel von ihnen sind im Alter zwischen 25 und 30 Jahren, wo sie kein oder nur ein Kind zu betreuen haben. Das andere Drittel ist im Alter zwischen 60 und 70, also den Familienpflichten wieder weitgehend entbunden. Ein Drittel kann nicht schreiben; es sind meist Arbeiterinnen oder Straßenhändlerinnen. Die andern haben eine relativ hohe Bildung, sind Handwerkersfrauen oder betreiben selbst ein Geschäft. Ihre Männer sind zumeist ebenfalls Sansculotten. Um ihren Anspruch auf den Status von Bürgerinnen zu unterstreichen, tragen sie die jakobinische Männerkleidung: rote Hosen und die Männern vorbehaltenen roten Jakobinermützen. Sie wollen keine dienenden Frauen, keine Haustiere sein, sondern eine Phalanx zur Vernichtung der Aristokratie."
Ihr Gründungsaufruf legt Zeugnis ab von ihrem Hauptanliegen: die Rettung der gefährdeten Revolution, aber nicht als die stummen Helferinnen ihrer Männer, sondern mit dem Stolz und dem Selbstbewußtsein derer, die das Los der Revolution bei den Männern nicht gut aufgehoben sehen und sich zu eigenmächtigem Eingreifen genötigt sehen. „Es bedarf sofortiger und energischer Maßnahmen; um (das Vaterland) zu retten. ... Frauen des 6. Oktober, kommt wieder heraus! Zwingt diese eiskalten Männer, die die Gefahren der Revolution ganz ruhig mitansehen, ihre unwürdige Apathie abzulegen. Und wenn sie zu feige sind, um Eurer Verachtung zu trotzen, so sollen Eure Hände sie verunstalten. So sollen Kompanien von Amazonen aus unseren Vorstädten, aus Hallen und Märkten dieser ungeheuren Altstadt herauszichen. Dort nämlich wohnen die wahren Bürgerinnen, jene, die in diesen Tagen der Verderbtheit noch immer reine Sitten bewahrt und als einzige den Preis von Freiheit und Gleichheit gespürt haben. ... Ihr Bürgerinnen von Paris, die Ihr unsere Gefühle teilt: vereinigt Euch mit uns. Wir haben entschieden, das (Landes-)Innere zu schützen, während unsere Brüder die Grenzen verteidigen. Und wir sind entschlossen, cher unter den Trümmern unserer eingestürzten Häuser zugrundezugehen, als uns dem Gesetz der Banditen, die uns bedrohen, zu unterwerfen. Wir haben beschlossen, ...daß wir alle als Erkennungszeichen die dreifarbige Kokarde tragen; ... daß wir Kommissare zur Organisierung einer Sammlung ernennen, um Frauen von Sansculotten zu bewaffnen, die es nicht aus eigenen Mitteln können. '*16 Ihre Forderungen radikalisieren sich und ihre Aktivitäten steigern sich in dem Maße, wie zum äußeren Krieg der Aufstand im Landesinneren dazukommt und im Konvent und in den Distrikten die Auseinandersetzung zwischen der Gironde und der Montagne ihrem Höhepunkt zutreibt. Im Mai 1793 finden sich Tag für Tag revolutionäre Frauen vor den Tuilerien ein und agitieren die Bevölkerung gegen die Gironde. Die Polizeiberichte machen die Frauen als den Hauptmotor der Opposition gegen die Gironde aus: Sie beharren die Internationale auf ihrer Forderung nach dem Rücktritt der 22 Abgeordneten der Gironde."
Sie besuchen regelmäßig die Sitzungen des Konvents, wo sie die Jakobiner lautstark unterstützen und girondistische Abgeordnete mit einem Riesenkonzert auspfeifen, so daß diese sich über den „Despotismus" und die .,Nötigung der Abgeordneten* beschweren. Die revolutionären Republikanerinnen verfassen mit dem Klub der Cordeliers zusammen eine Petition, in der sie die Verhaftung von Verdächtigen, die Schaffung von revolutionären Gerichten und einer revolutionären Armee, den Prozeß gegen die Abgeordneten der Gironde und die Säuberung der Verwaltung verlangen. Die Todesstrafe für Wucherer steht auch auf ihrer Forderungsliste.
Am 31. Mai findet der Aufstand gegen die Gironde statt, die Frauen an der Spitze. Der Revolutionäre Klub fordert vom Generalrat der Kommune das Recht, als solcher an dem Komitee teilzunehmen, das den Aufstand leitet. Auch hier wird wieder sichtbar, daß das Engagement der Frauen für die Revolution nicht allein in der Perspektive geschicht, den Kampf der Männer zu unterstützen. Die Frauen erhoffen sich auch davon, ihr Recht auf Staatsbürgerschaft durchzusetzen; sie kämpfen mit den Männern für die Radikalisierung der Revolution, weil sie sich davon eine Erfüllung ihrer eigenen Befürfnisse versprechen, aber sie haben immer auch eigene Ansprüche anzumelden. Wieder werden sie abgelehnt, mit der Begründung, das Komitee setze sich aus den Abgeordneten der 48 Distrikte zusammen.
Die Männer kommen nicht darum herum, in den Julifeiern die herausragende Rolle der Frauen bei den Ereignissen besonders hervorzuheben. Das Département von Paris spricht den Revolutionären Republikanerinnen eine öffentliche Belobigung aus. Das Lob ist tükkisch. Die neue Verfassung, die am 24. Juni verabschiedet wird, hebt zwar das Zensuswahlrecht auf und erklärt alle männlichen Bürger vom 21. Jahre an zum Souverän, doch die Frauen bleiben außen vor. Sie haben sich ums Vaterland verdient gemacht, jetzt können sie wieder in den Schoß der Familie zurückkehren. Von gleichen politischen Rechten für die Frau wollen die Jakobiner nichts wissen. Oktober 1793: Verbot der Revolutionären
Republikanerinnen
Der Klub der Revolutionären Republikanerinnen hat dagegen nicht protestiert. Vereinzelt beklagen sich Frauen, daß sie nicht berücksichtigt wurden, und verlangen das Wahlrecht: ,,Ihr (Frauen) habt den Männern eine Verfassung gegeben, sie erfreuen sich jetzt aller Rechte freier Männer, aber die Frauen sind noch weit davon entfernt. Wir verlangen Versammlungen (zur Wahl eines neuen Konvents), und da die Verfassung auf den Menschenrechten beruht, verlangen wir heute deren volle Verwirklichung."
Obwohl die Aktivitäten des Klubs in erster Linie politische waren und er durch seine Initiativen immer wieder den Anspruch auf die gleichen staatsbürgerlichen Rechte deutlich gemacht hat, hat er niemals offen und direkt um die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen gekämpft. Er hat, ebenso wie die anderen aktiven Frauen, die neue Verfassung wärmstens begrüßt, trotz ihrer offensichtlichen Mängel, und indirekte Formen gesucht, den Anspruch auf Staatsbürgerschaft zum Ausdruck zu bringen.
Eine wahre Flut von Grußadressen von Frauen überzieht den Konvent, in denen die Frauen kundtun, daß sie die Verfassung annehmen (obwohl dies real gar keine Bedeutung hat); einige versammeln sich sogar und stimmen sie förmlich ab (gerade weil sie kein Stimmrecht haben!) — dies nicht nur in Paris, sondern auch in der Provinz. Wiederum bleibt es beim symbolischen Akt. Er macht deutlich, wohin die Frauen drängen, doch das offene Aufwerfen der Frage hätte eine offene Auseinandersetzung bedeutet, gerade auch mit den Revolutionären. Vielleicht fühlten sich die Frauen dazu zu schwach, vielleicht meinten sie auch, die Einheit der Revolution in cinem Augenblick, wo Gefahr von außen und im Inneren droht, nicht in Frage stellen oder zusätzlich belasten zu dürfen.
Im Laufe der Monate Juni und Juli nimmt unter den Frauen in den Distrikten dennoch die Stimmung zu, die Menschenrechtserklarung gelte für das eine Geschlecht genauso gut wie für das andere" ; sie wollten nicht mehr als passive und isolierte Wesen" in die Enge der Ehe gedrängt werden, sondern ,.ihren Platz in der gesellschaftlichen Ordnung haben**; sie versichern, daß es möglich ist, die Erfordernisse der Natur und das Interesse um das öffentliche Wohl unter einen Hut zu bringen". Sie erkennen, daß sie nicht allein dazu geschaffen wurden, der männlichen Bevölkerung zu dienen.
Wer weiß, vielleicht hätte ein nochmaliger Aufschwung der Revolution die Frage des Wahlrechts für Frauen wirklich auf die Tagesordnung gesetzt. Doch in diesem Sommer 1793 nimmt die Revolution, kurz nach dem Sieg der Jakobiner im Konvent, eine jähe Wende: am 13. Juli wird der Volksfreund" Jean-Paul Marat ermordet, im Sommer spitzt sich die Versorgungslage wieder zu. Das Volk stöhnt unter der Inflation; Anfang September versammeln sich die Arbeiter vor dem Rathaus und verlangen Brot.
Der Konvent beschließt, eine revolutionäre Armee aufzustellen und den „Terror auf die Tagesordnung zu setzen" - Maßnahmen, die die Sansculotten seit langem gefordert hatten. Ende September beschließt der Konvent endlich auch allgemeine Höchstpreise für alle Lebensmittel. Die Frage der politischen Gleichberechtigung der Frauen kommt nur noch einmal, Anfang September, auf einer internen Sitzung des Klubs zur Sprache; ersatzweise noch im „Kokardenkrieg", der Kampagne des Klubs, die Verpflichtung zum Tragen der Kokarde, die der Konvent im April verhängt hatte, auch auf die Frauen auszudehnen. Diese Kampagne trägt ihnen bereits eine scharfe Kritik der männlichen Jakobiner ein. In dieser zugespitzten Situation und unter dem Bindruck eines äußerst großen Zauderns des Konvents nähert sich die politische Füh-
rung des Klubs der Revolutionären Republikanerinnen unter der Vorsitzenden Claire Lacombe dem politischen Programm der Enragés an. Dies gilt weniger für die wirtschaftlichen Fragen, obwohl gerade die Sansculottinnen immer wieder Höchstpreise fordern und in diesen Monaten die Arbeiterinnen in den staatlichen Werkstätten für staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und gegen ihre Auslieferung an die Willkür privater Unternehmer streiken. Die Enragés sind die einzigen, die im Konvent eine staatliche Lenkung der Wirtschaft fordern, denn die Freiheit ist nur ein Phantom, wenn eine Klasse von Menschen die andere ungestraft ans Hungertuch bringen kann". Der Klub der Revolutionären Republikanerinnen hat sich mit Ausnahme der gemeinsamen Petition, die er dazu im Mai zusammen mit den Cordeliers verfaßt hat, um die Versorgungsprobleme des Volkes kaum gekümmert. Und wenn, dann nur mit der Stoßrichtung, daß der Adel einen Hungerkomplott anzettelt und dafür bestraft werden muß und die Verwaltung zu säubern ist! Hingegen findet eine Annäherung an das politische Programm der Enragés statt. Deren Vertreter Jacques Roux und Leclerc waren die einzigen, die sich zur neuen Verfassung kritisch geäußert haben. An der Stelle reiner Säuberungsmaßnahmen schlagen sie eine verstärkte Kontrolle des Volkes über die Verwaltung vor. Die Distrikte selbst sollen diese Kontrolle übernehmen und ein Zentralkomitee bilden, in das Abgeordnete aus den Distrikten delegiert werden. Der Konvent begegnet diesen Forderungen nach mehr Autonomie für die Sektionen und mehr direkter Demokratie jedoch mit großem Argwohn, und für den Klub der Cordeliers liegt das Problem hauptsächlich darin, daß die Gesetzgebung zwar gut, die Verwaltung jedoch entartet" sei und von „wahrhaft revolutionären" Kommissaren kontrolliert werden muß. So wird die Maschinerie der Guillotine in Gang gesetzt, von der sich die Sansculotten die Lösung im Kampf mit der aufstrebenden bürgerlichen Klasse erhoffen.
Im Klub der Revolutionären Republikanerinnen, der von jeher mit den Distrikten eng zusammengearbeitet hat, setzen sich die Vorstellungen der Enragés von direkter Demokratie mehr und mehr durch: sie fordern nun ebenso wie diese die Neuwahl des Konvents. Dies geht nicht ohne heftige politische Auseinandersetzungen innerhalb des Klubs ab; schließlich werden sogar prominente Mitglieder ausgeschlossen. Diese politische Entwicklung (Radikalisierung) ist ebenso sehr als Grund für das Verbot des Klubs am 30. Oktober desselben Jahres zu schen wie das wachsende Unbehagen der jakobinischen Männer über die „Umtriebe der Frauen". Beides wurde ihnen zum Verhängnis: ihre konstantes Streben nach politischer Einmischung und ihre Kritik von links an der Jakobinerherrschaft. Es ist kein Zufall, daß zeitgleich mit den Angriffen auf den Klub Jacques Roux verhaftet wurde. Die extreme Linke und die Frauen waren die ersten Opfer der Stagnation der Revolution.
die Internationale „Die Heloten der Gesellschaft"
Die einzige Debatte, die es im Konvent über den politischen Status der Frau in der Revolution gibt, findet zu dem Zeitpunkt statt, wo er über den Antrag auf Verbot der Frauenklubs befindet. Antragsteller ist im Namen des Sicherheitsausschusses Amar, ein Dantonist. Anlaß: „die öffentlichen Vorfälle im Zusammenhang mit der Nationalkokarde und dem Klub der Revolutionären Republikanerinnen. Er hält eine Grundsatzrede über die Natur der Frauen und ihre Rolle in der Gesellschaft, die die Frage beantworten soll: Dürfen Frauen politische Rechte ausüben und sich in Regierungsangelegenheiten einmischen?" Sie klingt wie eine programmatische Darlegung der jakobinischen Positionen dazu. Amar verneint die selbstgestelite Frage: Frauen sind zum Regieren nicht geeignet, sie besitzen nicht die moralische und physische Kraft, die politischen Rechte des Bürgers auszuüben. Für diese Auffassung zitiert er die Weltmeinung und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung: „Können sich Frauen diesen nützlichen und mühseligen Aufgaben (der Kontrolle der Gesetzgebung und der Regierung durch politische Vereinigungen, A.K.) hingeben? Nein, weil sie dann dazu gezwungen wären, wichtigere Aufgaben, zu denen die Natur sie ruft, dem zu opfern. Diese häuslichen Aufgaben, zu denen die Frau von Natur aus bestimmt ist, gehören selbst zur allgemeinen Ordnung der Gesellschaft. Diese soziale Ordnung resultiert aus dem Unterschied, der zwischen Mann und Frau besteht. Jedes Geschlecht ruft nach einer ihm eigenen Art von Beschäftigung, bewegt sich in diesem Kreis, den es nicht überwinden kann."
„Welches ist der der Frau eigentümliche Charakter? Die Sitten und die Natur selbst haben ihr Aufgaben zugesprochen: die Erziehung der Menschen zu beginnen, den Geist und das Herz der Kinder auf die öffentlichen Tugenden vorzubereiten, sie von früh an zum Guten hinzulenken, ihr Gemüt zu entfalten und sie im Freiheitskult zu unterweisen - darin bestehen ihre Aufgaben nach den Sorgen um den Haushalt. Natürlich ist die Frau (auch) dazu bestimmt, die Tugend liebenswert zu machen. Wenn sie all diese Aufgaben erfüllen, haben sie sich um das Vaterland verdient gemacht. ... Vernichtet also diese angeblichen Volksgesellschaften von Frauen, die der Adel nur schuf, um sie mit Männern streiten zu lassen. um diese zu entzweien, weil sie in den Auseinandersetzungen Partei ergreifen sollten, und um Unruhe zu stiften. "17 Das ist echter Rousseau, durch und durch. Derselbe, der die Lehre vom absoluten Naturrecht auf Freiheit und Gleichheit so radikal formuliert und den jakobinischen Bestrebungen nach Volkssouveränität solchen Antrieb gegeben hat, kennt faktisch daneben ein zweites Naturrecht, das das erste außer Kraft setzt: die angeblich natürlich Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann, die den Mann für die offentliche, die Frau für die private Sphäre verantwortlich macht und es ihr von Natur aus unmöglich machen soll, daß sie sich in öffentliche Angelegenheiten einmischt.
Dabei war er auch hinsichtlich des absoluten Naturrechts durchaus inkonsequent: das Eigentum erkannte er z.B. richtig als die Ursache der gesellschaftlichen Ungleichheit unter den Menschen und als eine Institution, die von der Zivilisation, nicht von der Natur geschaffen worden war. Dennoch zählte er das Eigentum zu den natürlichen Menschenrechten. Die Familie hingegen bezeichnete Rousseau im Gesellschaftsvertrag" als die „alteste aller Gesellschaften und die einzig natürliche*. Allerdings ist sie nur solange vonnöten, wie die Kinder den Vater (!) brauchen, um sich am Leben zu erhalten. Sobald dies Bedürfnis aufhört, lösen sich die natürlichen Bande. " Die Familie bleibt dann nur noch aus Konvention zusammen. „Die Familie ist das erste Modell für die politischen Gesellschaften: das Staatsoberhaupt ist der Vater, das Volk sind die Kinder. Da alle frei und gleich geboren sind, entäußern sie ihre Freiheit nur um ihres Nutzens willen. **11 Die Revolutionäre hatten damals wenig Möglichkeiten, den naturgegebenen Charakter dieser sozialen Ordnung anzuzweifeln. Es gab keine Kenntnisse über Gesellschaften, in denen die Rollenverteilung eine andere gewesen wäre; und noch hatte die Industrialisierung die proletarische Familie nicht an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. Die Frauen sahen das übrigens grundsätzlich nicht anders. Sie lehnten nicht die traditionelle Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern ab - dazu hätten sie für sich nur die Möglichkeit gehabt, wenn sie reich gewesen wären. Auch in ihren Augen sind die Männer das „starke Geschlecht" , denen daher die öffentlichen Angelegenheiten obliegen; Vernunft und Sitte geböten es, daß die Männer als erste diese Ränge besetzen. Das muß man als Frau akzeptieren. Im ,Kokardenkrieg" wenden sich auch viele Frauen gegen den Zwang, die Kokarde tragen zu müssen. Einige, wie die Marktfrauen der Halles bezichen in diesem Zusammenhang öffentlich dagegen Stellung, daß Frauen sich um aktuelle Fragen kümmern". Das hat sie nicht daran gehindert, im gegebenen Augenblick dies selbst und an vorderster Front zu tun. Aber diese gesellschaftliche Rollenverteilung ist für die Frauen kein Grund, weshalb . man ihnen ihre politische Rechte vorenthalten sollte: Wenn sie einmal ihre vorrangigen Pflichten als Mütter und Gattinnen erfüllt haben, können sie sehr wohl den Rest ihrer Zeit dem öffentlichen und politischen Leben widmen; sie sollen dann auch das Recht haben, sich Ämter und Macht mit den Männern zu teilen. Eine Bürgerin der Frauenklubs aus Dijon argumentiert: Wie in einer republikanischen Regierung jedes Individuum integraler Teil des Ganzen ist, ... so müssen auch die Frauen, die Teil der Gesellschaft sind, sich dem öffentlichen Gemeinwesen nützlich machen. " Dafür braucht man Frauenklubs. Dennoch: das Unvermögen, sich eine Überwindung der geschlechtlichen Arbeitsteilung vorzustellen, mag der Grund dafür gewesen sein, weshalb die Frauen im konkreten Fall und dort, wo sie meinten, ihre Interessen mit denen der Revolution in unmittelbare Übereinstimmung bringen zu können (wie bei der
Bewaffnung), zwar sehr energisch auf ihrer gleichrangige politische Beteiligung an der Revolution gepocht haben, aber nicht das Wahlrecht gefordert haben und im allgemeinen nicht in der Lage waren, eine allgemeine politische Argumentation und Aktivität für das Recht der Frauen auf völlige staatsbürgerliche Gleichstellung zu führen: Wahlrecht und Recht auf Bewaffnung.
Es waren einzelne Frauen, die eine Einschränkung des Naturrechts der Frauen auf politische Gleichheit durch die geschlechtliche Arbeitsteilung nicht gelten ließen; sie konnten jedoch keine Anhängerschaft um sich sammeln. Es mag den Frauen zu abstrakt erschienen sein. Wenn sie politische Aktivität aber als einen Zusatz zu ihren häuslichen Verpflichtungen (und zur Erwerbsarbeit!) betrachteten, dann nimmt es nicht wunder, daß der Kreis der Frauen, die überhaupt cine einigermaßen regelmäßige politische Aktivität entfalten konnten, sehr klein war. Auch auf der Grundlage der Anerkennung der geschlechtlichen Arbeitsteilung hätte den Frauen zumindest das Recht auf politische Betätigung zugestanden werden müssen. (Das Bürgertum hat das schließlich, über huundert Jahre später, auch getan, doch zu einem Zeitpunkt, als sich mit dem Wahlrecht nicht mehr die unmittelbare Einmischung in die alltäglichen politischen Entscheidungen verband, weil sich das Repräsentativsystem durchgesetzt hatte. Das Wahlrecht war zu einem rein passiven Recht geworden.) Doch der Konvent war bis auf eine Handvoll Ausnahmen einmütig.
Der Abgeordnete Charlier antwortete auf den Bericht von Amar: Trotz der Nachteile, die man soeben anführte, ist mir das Prinzip unbekannt, auf das man sich stützen kann, um den Frauen das Recht zu entziehen, sich friedlich zu versammeln. (Gemurmel.) Es sei denn, daß Ihr in Frage stellt, daß die Frauen einen Teil des Menschengeschlechts darstellen. "
In der Debatte um die neue Verfassung im Frühjahr 1793 hatte der Abgeordnete der Montagne Romme als einziger gefordert, das Wahlrecht für Frauen in die Verfassung aufzunehmen. Daraufhin wurde ihm entgegnet, nicht alle Mitglieder der Gesellschaft könnten Staatsbürger sein, selbst wenn man sie so nennt.
Der Abgeordnete Guyomar von der Gironde veröffentlichte eine Broschüre, in der er für die politische Gleichheit der Geschlechter eintrat. Er warf den Revolutionären vor, sie bewiesen eine „monstruöse Inkonsequenz" und unterminierten die Grundlagen der Demokratie, die sie gerade aufzubauen trachteten, wenn sie „die Macht für sich usurpieren" Die sei ein „Attentat gegen die Souveränität"* Die Bezeichnung Bürgerin ist dann nur noch lächerlich und muß aus unserem Sprachgebrauch entfernt werden"; die Frauen seien dann die „Heloten" der Republik. Der Abgeordnete Lequinio von der Montagne betonte in einer anderen Schrift vor allem die Unterdrückung der Frauen durch die Männer. .Es obliegt den Frauen, und nur den Frauen, ihre Freiheit gegen die Männer zu erkämpfen. " Diese Vorstellung kam der von die Internationale
Olympe de Gouges sehr nahe. Sie führte ihn dazu, die Befreiung der Frau hauptsächlich darin zu sehen, daß sie ihre eigenen Vorurteile über ihr Geschlecht abschüttelt und ein .,feministisches Bewußtsein" erringt. In die politische Diskussion über die kollektive Dimension der Freiheit, den universellen - daher auch für Frauen geltenden - Charakter der Menschenrechte und den notwendigen Kampf um gleiche Rechte, mischte er sich nicht ein: „Die besten Gesetze bringen höchstens eine Scheinfreiheit, solange die Frauen sich nicht aus ihren Vorurteilen selbst befreit haben." Für den Rest des Konvents war die Antwort Klar. Er unterteilte sich höchstens noch in eine liberalere Position, wie Amar sie vertrat, der den Frauen immerhin das Recht zugestand, politische Debatten als Beobachterinnen zu verfolgen, damit sie „die Grundsätze der Freiheit erlernen könnten; und einer konservativen Position, vertreten durch den Redakteur der Révolutions de Paris, Prudhomme, der meinte, die Frauen „sollen sich überhaupt nicht aus dem Haus begeben, um Neuigkeiten zu erfahren, sondern geduldig warten, bis sie diese aus dem Munde des Mannes, Vaters, des Sohnes oder des Bruders hören* In keiner Revolution der Neuzeit ist die Frage nach der Rolle der Frau in der Gesellschaft und ihren Rechten so scharf gestellt und politisch so zugespitzt worden wie in der Französischen Revolution. In der Geburtsstunde der bürgerlichen Herrschaftsordnung haben die Frauen selbst die Frage aufgeworfen und dabei eine Niederlage erlitten; es war ihre größte Niederlage in der Geschichte der neuzeitlichen Revolutionen. Die bürgerliche Gesellschaft bekannte sich dazu, daß sie patriarchalisch war; die Menschenrechte blieben die Rechte des Mannes und des Bürgers. Für die Gironde galt das ohnehin. Aber auch für den jakobinischen Kleinbürger: ihm war die Vorstellung, sich die neu erworbene politische Macht mit Frauen teilen zu müssen, ein Greuel.
Gerade der Kokardenkrieg brachte zahlreiche ausgesprochen frauenfeindliche Äußerungen von Männern zutage; der Gegensatz zwischen Männern und Frauen spitzte sich zu. In mancherlei Hinsicht haben die Jakobiner die bürgerlichen Vorstellungen in Frage gestellt, das Eigentum und die Familie jedoch nicht. Es ist kein Zufall, daß sie in dem Moment beginnen, die Revolution abzuwürgen, und sich gegen ihren linken Flügel wenden, wo die wirtschaftliche Katastrophe Eingriffe in das Privateigentum der Fabrikanten erfordert hätte und die Beteiligung der Frauen an der Revolution die Frage nach deren Legitimierung (Neuwahl des Konvents!) aufwarf. In dem Augenblick konnte der radikale Anspruch der Frauen auf politische Gleichheit nur noch erfüllt werden durch Maßnahmen, die zugleich eine soziale Gleichheit herstellten - zwischen Beşitzenden und Besitzlosen und zwischen Männern und Frauen.
Es ist bemerkenswert, daß die revolutionăren Männer die politischen Ansprüche der Frauen in dem Moment bekämpften, in dem diese nicht mehr ohne weiteres ihrer politischen Sache dienten (wie beim Marsch nach Versailles, beim Kampf für die Abschaffung der Monarchie oder in der Kampagne gegen die Gironde), sondern die Frauen es wagten, eigene Vorstellungen zu äußern, auch gegen ihre parteipolitischen Gesinnungsgenossen. Daß die Frauen eine Neuwahl des Konvents verlangten, daß unorganisierte Frauen in gro- Ber Zahl Lebensmitteltransporte in die Stadt hinein abfingen, um sich zu erschwinglichen Preisen Nahrungsmittel zu sichern, daß sie die Untätigkeit des Konvents angriffen — dieses Selbstbewußtsein und die Formen der Selbstorganisation der Frauer waren zu dem Zeitpunkt für die Männer nicht mehr tragbar, wo ihre eigene Autorität in Zweifel gezogen wurde. In späteren Revolutionen hat dies immer wieder das Problem aufgeworfen, ob die Frauen sich ,,um der gemeinsamen Sache willen" auf ein eingegrenztes politisches Wirkungsfeld beschränken oder ob sie den Vorwurf in Kauf nehmen sollten, sie wollten „die Einheit der Revolution spalten* 1794/95: Brot, aber nicht um den Preis der Freiheit!
Der Sturz der Jakobinerherrschaft und die Hinrichtung Robespierres machen den Weg frei für die Freiheit des Profits und die Etablierung der neuen Geldaristokratie. Luxus darf wieder zur Schau getragen werden, ist gesellschaftlich nicht mehr verpönt; die Jugend aus den „besseren Häusern" verteidigt dieses Recht öffentlich und aggressiv und macht häufig gerade Jakobinerinnen mit einer Mischung aus reaktionären und sexistischen Sprüchen an.
Die Kehrseite der Militanz der Neureichen ist die Hungersnot. Sie trifft die Pariser Bevölkerung im Frühjahr 1794 und 1795 in einem solchen Ausmaß, daß die nackte Verzweiflung um sich greift: die Brotrationen sinken in dieser Zeit von einem Kilo pro Tag (das war oft das einzige, was es zu essen gab) auf 60 oder gar 30 Gramm, während ein Teil des Bürgertums sich Teilchen und Kuchen leisten kann. Der Tod geht um in den Straßen von Paris, und es häufen sich die Fälle, wo Frauen sich lieber mitsamt ihren Kindern in der Seine ertränken, weil sie deren Betteln um Brot nicht länger mit anhören können. Die Frauen, die Nacht für Nacht vor den Bäckereien Schlange stehen müssen, um sich morgens gerade ein elendes Stückchen Brot zum Preis eines ganzen Tageslohns abzuholen, sind die ersten, die Hungerrevolten anzetteln. Immer wieder stürmen sie die Distriktversammlungen - bezeichnenderweise kommen sie nicht auf die Idee, die Viertel der Reichen aufzusuchen und dort zu plündern. Das Bewußtsein von der Klassenspaltung des Dritten Standes ist noch wenig entwickelt. Eher richtet sich der Volkszorn gegen die Händler und gegen die Polizei; in der Bevölkerung und vor allem unter den Frauen breitet sich das Gefühl aus, daß der Konvent ,nicht mehr für das Gemeinwohl arbeitet", sondern ,selbst zum Tyrannen geworden ist" und der Revolution den Garaus machen will. Unter Robespierre gab es wenigstens Brot!" Die Razzien münden schließlich in die Auf-
stände vom Frühjahr 1795. Die Frauen treffen sich heimlich und diskutieren über ihre Vorbereitung. Sie werden zu den wichtigsten Agitatorinnen für die Aufstande, die sie allesamt anführen. In erster Linie reißen sie die Arbeiter mit, besser gesagt: die Arbeitslosen, deren Zahl dramatisch zugenommen hat. In gleicher Weise reißen sie die Arbeiterinnen der großen staatlichen Spinnereimanufakturen mit, die die Jakobiner eingerichtet hatten, um Arbeitsplätze zu schaffen. Hier führen sich die Betriebsleitungen mehr und mehr als die neuen Herren auf: sie verstehen sich nicht mehr als Diener des Volkes", sondern als Kapitalisten, deren erste Sorge dem Gewinn gilt. Diese Etablierung einer neuen Herrenschicht bringt die Arbeiterinnen ebenso auf wie die Tatsache, daß ihnen von Tag zu Tag weniger Lohn ausgezahlt wird. Zugleich stellen die Manufakturen durch die hohe Konzentration an Arbeitskräften (mehrere hundert) die bedeutendsten Unruheherde dar. Die weibliche Sansculottenbewegung ist tot: doch in den Hungerrevolten dieser Jahre stellt sich jene Verbindung zwischen Frauenund Arbeiterkämpfen her, die auch in den folgenden Revolutionen immer wieder aufgetreten ist. Dabei geht es nicht um Brot allein: es geht auch um die Wieder-Inkraftsetzung der Verfassung von 1793, die Rückkehr der jakobinischen Abgeordneten und die Wiederzulassung der Frauenklubs. Die Forderung nach gleichen politischen Rechten für Frauen ist unmittelbar kein Thema mehr; sie ist aufgehoben in der Forderung nach der Rückkehr zur Jakobinerherrschaft.
Auch die Rolle der Frauen in diesen Aufständen ändert sich: sie zetteln sie an und verwenden viel Mühe darauf, die Männer, diese „Feiglinge", zum Mitmachen zu bewegen: Haben sie einmal dies Ziel erreicht, lassen sie ihnen den Vortritt und geben die Führung an die Männer ab. Doch unpolitisch sind diese Brotaufstände keineswegs, im Gegenteil: sie sind der erste Reflex auf die sich neu herausbildende bürgerliche Klassendiktatur. Das Aufkommen der neuen Geldaristokratie verschiebt die Debatte um die Einlösung der Menschenrechte auf die Forderung nach sozialer Gleichheit, ohne die es keine politische Gleichheit geben kann. Das hervorragendste Dokument dieser Tendenz, das „Manifest der Gleichen" von Babeuf", schenkt der sozialen Ungleichheit zwischen Frau und Mann keine Aufmerksamkeit.
Für die kommunistische und sozialistische Bewegung, auch für Marx und Engels, bleibt die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern lange Zeit eine „natürliche"* , d.h. eine. die nicht in Frage gestellt wird. In Frage gestellt wird die Familie, doch als Institution, die die Frau versklavt, weil sie nur der Vermittlung des Privateigentums und der bürgerlichen Werte an die nachfolgende Generation dient, statt sich auf die gegenseitige Zuneigung zu gründen. Von der bürgerlichen Familie nehmen Marx und Engels an, daß sie mit der Abschaffung des Privateigentums von selbst verschwinde, während die proletarische Familie bereits durch die Industrialisierung und die Durchsetzung der Lohnsklaverei auch für Frauen aufgehoben werde. Aus dieser die Internationale
Sichtweise erklärt sich die Widersprüchlichkeit in den Schriften von Marx und Engels: einerseits finden sie die schärfsten Worte gegen die Familie, und andererseits ist für sie die soziale Grundlage der Versklavung der Frau wie auch die Rolle der Frauenarbeit für den gesamtgesellschaftlichen Prozeß der Reproduktion der Arbeitskraft kein Gegenstand der Analyse, vielmehr wird diese in der Beschreibung des Prozesses der Reproduktion des Kapitals aufgehoben.
Eine neue Erklärung der Menschenrechte
Die Menschenrechte waren in der Französischen Revolution, in ihrem Anfang wie in ihrem Resultat, eng mit dem Privateigentum an den Produktionsmitteln und der uneingeschränkten Geltung der egoistischen Rechte des Individuums gegenüber und auf Kosten der Gesellschaft verbunden. In dem Maße wie ,der Proletarier den Bourgeois beim Wort genommen hat" (Engels) und das Volk in Gestalt der Sansculotten und der Lohnarbeiter die „subjektiven Rechte in Totalität" (Bloch) für sich einforderte, veränderten sie jedoch ihren Charakter. Das Recht auf Freiheit des Gewerbes wird zu einem Recht auf Freiheit von Eigentum; das Recht auf Sicherheit (durch Polizeischutz vor „sozialen Neidern") wird zum Recht auf soziale Absicherung vor Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit; das Recht auf Existenzsicherung bekommt Vorrang vor dem Recht auf Eigentum; die politische Gleichheit ist eine Farce, wenn es sich nicht auf soziale Gleichheit stützen kann. Den Jakobinern gebührt das Verdienst, daß sie den Gedanken der Volkssouveränität aufgegriffen und radikal umformuliert haben: als Recht jedes einzelnen, an der Ausübung der Herrschaft unmittelbar teilzuhaben. Die Pariser Kommune von 1793 ist die Vorläuferin der Pariser Kommune von 1871. Über die notwendigen sozialen Vorraussetzung einer direkten Massendemokratie waren sie sich nicht im klaren; diese bloßgelegt zu haben, ist ein Verdienst der kommunistischen Bewegung. Doch der Anspruch ist geblieben; er macht die Französischen Revolution heute noch für uns attraktiv und aktuell. Denn er ist nach wie vor uneingelöst: die Grundrechte sind in allen bürgerlichen Verfassungen von einem unbedingten individuellen Rechtsanspruch zu einer unverbindlichen Absichtserklärung verkommen, die durch ein gewaltiges Geblude positiven Rechts, das allein der Verteidigung des Privateigentums dient, ständig außer Kraft gesetzt wird Die elementaren Rechte der Bevölkerung: das Recht auf Arbeit und auf Existenzsicherung; das Recht auf eine unversehrte Umwelt, auf den Schutz der natürlichen Ressourcen auch für die kommenden Generationen; das Recht für Mann und Frau auf den gleichen Anteil an produktiver wie reproduktiver Tätigkeit und auf den gleichen Anteil an gesellschaftlichem und politischem Einfluß; das Recht auf Befreiung von gesellschaftlich unnützer oder gar schädlicher Arbeit und auf Selbstbestimmung darüber, was gesellschaftlich nützliche Arbeit ist; das Recht schließlich auf eine Zukunft ohne Krieg und auch ohne Androhung von Krieg — all diese Rechte haben ganz offensichtlich im Rahmen eines Systems, in dem die Entscheidungen in den Konzernetagen und in den Spitzen der Verwaltungen getroffen werden und die Mehrheit der Bevölkerung gezwungen wird, ihre politische Mündigkeit an Abgeordnete abzugeben, die dem Geldbeutel hörig sind, keinen Platz. Die Forderung nach direkter Demokratie, nach Abschaffung des parlamentarischen Repräsentativsystems, nach unmittelbarer Ausübung der Volkssouveränität ist eine aktuelle Forderung. In diesem Sinne — und auch weil dort, wo die bürgerlichen Verhältnisse gestürzt wurden, keine wirkliche Volksherrschaft entstanden ist - ist heute eine Neuformulierung der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Umwälzung der Gesellschaft notwendig.
Eine solche Erklärung, oder auch Verfassung, wird sich an der ältesten aller Ungleichheiten nicht mehr vorbeimogeln können: sie wird die gleichrangige Beteiligung der Frauen * an allen Amtern und Institutionen des Staates und der Gesellschaft, einschließlich der Verwaltung und der Armee, ebenso festschreiben müssen wie die Umverteilung der gesamten gesellschaftlich notwendigen Arbeit, zu der auch die. Reproduktion des Menschengeschlechts und der Arbeitskraft gehört, auf Mann und Frau gleichermaßen.
So muß die Debatte um die Quotierung geführt werden als ein Problem der gesellschaftlichen Verteilung (Planung) der Arbeit und als Ansprach aller Frauen auf unmittelbare Beteiligung an der Macht, auf direkte Demokratie. Nicht als Eingliederung eines kleinen Teils (oftmals privilegierter) Frauen in bestehende männliche und bürgerliche Herrschaftsnormen. Sonst bleibt die Quotierung der Anspruch einer kleinen Elite, ohne jemals die Masse der Frauen zu ergreifen, und ihre Verwirklichung bleibt vom guten Willen der Männer abhängig. * Anmerkungen:
1. Les Constitutions de la France depuis 1789, Paris 1970. S. 33-34.
2. Ebd., S. 83.
[3. Marie-Joseph-Antoine Condorcet (1743-1794): Philosoph der Aufklärung, propagierte die rechtliche Gleichheit der Geschlechter, während der Revolation Girondist, Haoprwerk: Esquisse d'ion tableau historique des progrès de l'esprit humain (1795).] 4. S. Petersen, Marknweiber und Amazonen. Frauen in der Französischen Revolution, Köln 1987, S. 92-102 IS. Montagne (Berg): die Gruppe der radikaleren Abgeord neten des Konvents, die ihren Namen nach den höberen Rängen erhielt, die ihre Angehörigen, die Montagnards. auf der Parlamentstribüne einnahmen. Die Montagnards entstanden als Gegner der gemäßigteren Girondisten im Herbst 1792 im Konvent und waren eng mit dem Jakobinerklub verbunden. Nach der Errichtung der Jakobinerdiktatür (2. Juni 1793) beherrschten sie den Konvent und stellten die Mehrheit des Woblfahrtsausschusses, der Frankreich 1793-94 regierte.]
6. S. Petersen, a.a.O., S. 97-102.
7. Ebd.
8. Ebd [9. Konvent: Versammlung. die Frankreich vom 20. September 1792 bis zum 26. Oktober 1795 regierte. Nach dem Sturz der Monarchie war der Konvent gewählt worden, um eine neue Verfassung zu verabschieden.] 10. S. Petersen, a.a.O., S. 89-96.
11. Ebd [12. Jacques Roux (gest. 1794): Priester, während der Revolution geriet er als Führer der Enragés, der radikalsten Strömung der Sansculotten, mit seinem Programm (strengste wirtschaftliche Kontrolle. Todesstrafe für Warenhorter und Kriegsgewinnler) in Gegensatz zum Konvent und den Jakobinern und wurde von Robespierre beschuldigt, ein Konterrevolutionär und ausländischer Agent zu sein. Im Sommer 1793 wurde er aus der Pariser Kommune und dem Klub der Cordeliers ausgeschlossen. Um Rouxs Anhänger zu gewinnen, setzte der Konvent cinen Teil der Forderungen Rouxs in die Praxis um. Am S. September wurde Roux verhaftet. Ein halbes Jahr später, am 20. Januar 1794, beging er im Gefängnis Selbstmord.] 13. D. Godineau, Citoyennes Tricoteuses. Les femmes du peuple à Paris pendant la Révolution française, Aix-en- Provence 1988. Alle weiteren nicht näher bezeichneten Zitate wurden diesem Werk entnommen.
[14. Klub der Cordeliers: politischer Klub, der 1790 in Paris gegründet wurde. Seinen Namen erhielt der Klub, der sich offiziell ..Geselischaft der Freunde der Menschen- und Bürgerrechte"* nannte, von dem chemaligen Franziskanerkloster Cordeliers, in dem er seine Versammlungen abhielt. Neben dem Jakobinerklub spielte er eine bedeutende Rolle während der Revolution. Der Klub der Cordeliers vereinigte ursprünglich die Vertreter des revolutionären Bürgertums und des Kleinbürgertums verschiedener Richtungen, die später dem rechten Flügel (Dantonisten) und dem linken Flügel (Hébertisten) des Jakobinerblocks bildeten. Mit der Ausbreitung der Revolution gewannen die linken Elemente im Klub das Übergewicht. Während der Jakobinerdiktatur wurde der Klub zur Stütze der Hébertisten und existierte bis zu deren Vernichtung im März 1794.] T1S. Vendée-Aufstand: konterrevolutionärer Aufstand im Departement Vendée, der im März 1793 ausbrach. Die Hauptmasse der Rebellen gehörte zur eingesessenen Bauerschaft, die von reaktionären Priestern und Adligen aufgewiegelt und angeführt wurde. 1795 wurde die Verschworung niedergeworfen, doch gab es 1799 und auch noch spăter einige Aufstandsversuche in der Vendée.] 16. S. Petersen, a.a.O.. S. 179-180.
17. Ebd.. S. 221-225.
18. J. J. Rousseau, Du Contrat Social, Paris 1971, S. 55- 56.
[19. François-Noel Babeuf (1760-1797): trat unter dem Namen Gracchus in seinem Blatt Le Tribun du Peuple für die Diktatur des Volkes und die Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln ein. Er gilt als Vorläufer des proletarischen Kommunismus. Seine Verschworung der Gleichen" gegen das Direktorium wurde vorzeitig verraten. Babeuf wurde im Mai 1796 verhaftet und ein Jahr später, am 27. Mai 1797 hingerichtet.)
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Karin Lievens: Das fünfte Stockwerk der Freude „Das fünfte Stockwerk der Freude" ist ein Augenzeugenbericht über den Befreiungskampf in El Salvador, geschrieben von einer belgischen Internationalistin, die sich im Laule ihres Aulenthalts zutiefst mit dem revolutionären Prozell in diesem Lande identifiziert hat und ihre Beobachtungen darüber wiedergibt.
Karin Lievens erzählt in diesem Buch, wie sie drei Jahre lang mit der Guerilla in den von der FMLN kontrollierten Gebieten zusammenlebte, wie sie an der Alphabetisierung und der Öffentlichkeitsarbeit, am kulturellen und alltüglichen Leben teilnahm. Sie zeichnet die Entwicklungen die Internationale